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   AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18   

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https://dejure.org/2019,53724
AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18 (https://dejure.org/2019,53724)
AG Kerpen, Entscheidung vom 30.10.2019 - 110 C 83/18 (https://dejure.org/2019,53724)
AG Kerpen, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 110 C 83/18 (https://dejure.org/2019,53724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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    Schätzung des Normaltarifes mit Mischmodell / Frackeliste -> kein SV-Gutachten, da keine nachträgliche... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; NA Nutzungsausfall; Rechtsanwaltskosten; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Im Übrigen erscheint es aus Gründen der Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen - gerade in dem Gebiet der Mietwagenkosten leidet diese sehr unter der unterschiedlichen Instanzrechtsprechung - bevorzugt das Gericht weiterhin die seit der Entscheidung des OLG Köln vom 30.07.2013 (15 U 212/12) eingenommene Linie der Schadensschätzung, die ausreichend Raum gibt, den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen.

    Nicht zu vergessen ist hierbei auch im Interesse der Parteien, dass im Fall eines auch nur teilweisen Unterliegens die unterliegende Streitpartei (also schlimmstenfalls beide Parteien) jedenfalls mit den Kosten der Begutachtung belastet werden müsste, was regelmäßig zu einem nicht unerheblichen Verzehr der Klageforderung führt und damit den wirtschaftlichen Erfolg des Prozesses insgesamt infrage stellt (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12 -, Rn. 31, juris; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11 -, Rn. 26, juris).

    Konkrete Zweifel an der Eignung einer Schadensschätzgrundlage bestehen erst dann, wenn belegt ist, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug eines anderen Vermieters zu einem in erheblicher Weise niedrigeren Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre als dem Gesamtmietpreis, der sich nach dem Tabellenwerk ergibt (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12 -, Rn. 35, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. August 2011 - 7 U 109/11 -, Rn. 58, juris).

    Der Abzug für ersparte Eigenaufwendungen kann regelmäßig auf 4 % geschätzt werden (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12 -, Rn. 37 ff., juris).

    Hinzuzusetzen sind den Grundpreisen der beiden als Schätzgrundlagen herangezogenen Listen in angemessenem Umfang auch zusätzliche Kosten, soweit diese nicht in den Grundpreisen der Listen enthalten sind (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12 -, Rn. 43 ff., juris):.

    Ein Abzug für ersparte Aufwendungen ist nicht vorzunehmen, wenn ein klassentieferes Fahrzeug angemietet wurde (OLG Köln, Urteil vom 29. August 2006 - 15 U 38/06 -, Rn. 29, juris; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12 -, Rn. 41, juris).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer gemäß § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 09.03.2010, VI ZR 6/09, Rn. 14, juris).

    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, Rn. 8, zitiert nach juris).

    "Insoweit hat bereits das Landgericht zutreffend darauf verwiesen, dass der Bundesgerichtshof wiederholt darauf verwiesen hat, dass die Schätzung nach § 287 ZPO sowohl auf Grundlage der Schwacke- als auch der Fraunhofer-Liste erfolgen kann und beide Tabellenwerke hierfür generell geeignet sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947 ff., Tz. 18), dass aber auch die Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Erhebungen nicht rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.2010 - VI ZR 293/08, NJW-RR 2010, 1251, Tz. 4; Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539).

  • OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 59/16

    Umfang des Schadensersatzes bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Die Schätzung der für den hier zur Entscheidung stehenden Verkehrsunfall maßgebenden und erforderlichen Mietwagenkosten erfolgt gemäß §§ 249 BGB, 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSchwacke und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation ergibt (OLG Köln, Urteil v. 30.07.2013 - 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 36; Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12, NJW-Spezial 2013, 554; Urteil vom 28.01.2014 - 15 U 137/13, Schaden-Praxis 2014; Urteil vom 10. November 2016 - 15 U 59/16 -, Rn. 5, juris).

    (OLG Köln, Urteil vom 10. November 2016 - 15 U 59/16 -, Rn. 5, juris).

  • OLG Köln, 29.08.2006 - 15 U 38/06

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Ein Abzug für ersparte Aufwendungen ist nicht vorzunehmen, wenn ein klassentieferes Fahrzeug angemietet wurde (OLG Köln, Urteil vom 29. August 2006 - 15 U 38/06 -, Rn. 29, juris; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12 -, Rn. 41, juris).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder gar Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen; allenfalls könnte ausnahmsweise eine solche Pflicht dann bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird, vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2002, Az. II ZR 355/00, zitiert nach juris.
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH, Versäumnisurteil vom 17. Mai 2011 - VI ZR 142/10 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    "Insoweit hat bereits das Landgericht zutreffend darauf verwiesen, dass der Bundesgerichtshof wiederholt darauf verwiesen hat, dass die Schätzung nach § 287 ZPO sowohl auf Grundlage der Schwacke- als auch der Fraunhofer-Liste erfolgen kann und beide Tabellenwerke hierfür generell geeignet sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947 ff., Tz. 18), dass aber auch die Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Erhebungen nicht rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.2010 - VI ZR 293/08, NJW-RR 2010, 1251, Tz. 4; Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Diese Tabelle ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, vgl. nur Urteil BGH vom 23.11.2004, Az. VI ZR 357/03, zitiert nach juris.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Nicht zu vergessen ist hierbei auch im Interesse der Parteien, dass im Fall eines auch nur teilweisen Unterliegens die unterliegende Streitpartei (also schlimmstenfalls beide Parteien) jedenfalls mit den Kosten der Begutachtung belastet werden müsste, was regelmäßig zu einem nicht unerheblichen Verzehr der Klageforderung führt und damit den wirtschaftlichen Erfolg des Prozesses insgesamt infrage stellt (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12 -, Rn. 31, juris; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11 -, Rn. 26, juris).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
    Konkrete Zweifel an der Eignung einer Schadensschätzgrundlage bestehen erst dann, wenn belegt ist, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug eines anderen Vermieters zu einem in erheblicher Weise niedrigeren Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre als dem Gesamtmietpreis, der sich nach dem Tabellenwerk ergibt (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12 -, Rn. 35, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. August 2011 - 7 U 109/11 -, Rn. 58, juris).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 28.01.2014 - 15 U 137/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • LG Dortmund, 26.06.2013 - 22 O 189/08

    Fahrzeugversicherung, Teileentwendung, äußeres Bild, Redlichkeitsvermutung,

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

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