Rechtsprechung
AG Kiel, 11.06.2014 - 122 C 217/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
HUK-Coburg zur Zahlung der Sachverständigenkosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens bei einer Schadenshöhe von 956,11 netto verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Kiel, 11.06.2014 - 122 C 217/13
Dabei kann dahinstehen, ob die Geringfügigkeitsgrenze noch entsprechend dem Urteil des BGH vom 30.11.2004, Aktenzeichen VI ZR 365/03, zitiert nach juris, bei höchstens Euro 700 anzusiedeln ist oder ob im Hinblick auf die Teuerung von einer etwas höheren Geringfügigkeitsgrenze auszugehen ist.