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AG Kiel, 13.08.2019 - 113 C 147/19 |
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- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …
Auszug aus AG Kiel, 13.08.2019 - 113 C 147/19
Bitte warten Sie unsere Nachricht ab, damit ihnen keine Nachteile entstehen (vgl. BGH vom 27.9.2016, Aktenzeichen VI ZR 673/15).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leistet der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein vom ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine konkrete Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat {BGH, NJW 2017, 953 m. w. N.).
Ein Geschädigter ist insbesondere nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VIZR 119/04) und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.206 - VI ZR 673/15).
- OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem …
Auszug aus AG Kiel, 13.08.2019 - 113 C 147/19
(vgl. OLG Düsseldorf, Urt.v.15.09.2005, | - 1 U 168/14). - BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten …
Auszug aus AG Kiel, 13.08.2019 - 113 C 147/19
Dabei kann der Geschädigte nach der gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig dann von einer korrekten Wertermittlung durch den Sachverständigen ausgehen, wenn dieser für das Unfallfahrzeug drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt eingeholt hat (BGH, NJW 2010, 605 f.).