Rechtsprechung
AG Kiel, 30.11.2011 - 113 C 145/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zur Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen bei nicht eindeutig erkennbarem Kleinschaden - keine feste Betragsgrenze hinsichtlich der Reparaturkosten
- IWW
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Zur Zahlung der Sachverständigenkosten auch bei einem Schaden von 886,25 € verurteilt
- captain-huk.de
Mustergültiges Urteil zu Sachverständigenkosten.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Parkplatzunfall und die Sachverständigenkosten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schadensgutachten unnötig? - Ohne Gutachten weiß der/die Unfallgeschädigte oft gar nicht, ob nur ein Bagatellschaden vorliegt
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Ist ein Sachverständigengutachten bei Bagatellschäden gerechtfertigt?
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Zur Zahlung der Sachverständigenkosten auch bei einem Schaden von 886,25 € verurteilt
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 232
- NZV 2012, 190
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Kiel, 30.11.2011 - 113 C 145/11
Für die Fi einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten abzustellen (vgl. BGH, NJW 2005, 356 f).
- AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23 Mit zunehmender technischer Komplexität der Fahrzeuge wird dies ohnehin generell schwieriger (vgl. LG Darmstadt…, Urteil vom 14. Dezember 2012 - 6 S 132/12, Rn. 18; AG Kiel, Urteil vom 30. November 2011 - 113 C 145/11, Rn. 22, jew. zit. nach juris).
- AG Hamburg-St. Georg, 11.04.2014 - 926 C 212/13 Insbesondere wenn der Geschädigte bei dem schädigenden Ereignis nicht anwesend war und daher den Hergang nicht selbst wahrgenommen hat, kann er die Beauftragung eines Sachverständigen regelmäßig für erforderlich halten (AG Kiel, NJW-RR 2012, 232).
- AG Böblingen, 10.06.2015 - 20 C 527/15 AG Dortmund Urteil v. 26.01.2005 Az.: 134 C 13376/04; LG Stuttgart Urteil v. 19.11.2008 Az.: 4 S 255/07; AG Aachen Urteil v. 17.04.2014 Az.: 103 C 11/14; AG Gelsenkirchen - Bühr v. 02.10.2012 Az.: 27 C 231/11; AG Kiel Urteil v. 30.11.2011 Az.: 113 C 145/11).