Rechtsprechung
AG Kirchhain, 26.10.2006 - 7 C 383/06 |
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Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung)
Sachverständigenhonorar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Kirchhain, 26.10.2006 - 7 C 383/06
Weil die richtige Ermittlung des Schadensbetrages als Erfolg geschuldet wird, für die der Sachverständige haftet, trägt eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH vom 04.04.2006 X ZR 122/05). - OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes …
Auszug aus AG Kirchhain, 26.10.2006 - 7 C 383/06
"... II. Der Kläger kann von den Beklagten aus abgetretenem Recht nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz von Sachverständigenkosten verlangen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (vgl. BGH NJW-RR 1989, 956).