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   AG Kleve, 03.11.2011 - 28 C 113/11   

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https://dejure.org/2011,69040
AG Kleve, 03.11.2011 - 28 C 113/11 (https://dejure.org/2011,69040)
AG Kleve, Entscheidung vom 03.11.2011 - 28 C 113/11 (https://dejure.org/2011,69040)
AG Kleve, Entscheidung vom 03. November 2011 - 28 C 113/11 (https://dejure.org/2011,69040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 8 STVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Fahrradfahrers bei Zusammenstoß mit einem von rechts kommenden PKW bei Missachtung des Vorfahrtsrechts durch den Fahrradfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVO § 8 Abs. 1 S. 1
    Haftung eines Fahrradfahrers bei Zusammenstoß mit einem von rechts kommenden PKW bei Missachtung des Vorfahrtsrechts durch den Fahrradfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 29.08.2007 - 20 U 107/07

    Alleinhaftung des wartepflichtigen Fahrradfahrers bei Kollision mit

    Auszug aus AG Kleve, 03.11.2011 - 28 C 113/11
    Eine unmittelbar nach dem Unfall abgegebene Schulderklärung ist deshalb allenfalls im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung von Bedeutung (vgl. OLG Köln NZV 2008, 100; LG Wuppertal NJW 70, 812; OLG Düsseldorf VRS 15, 321;OLG Koblenz VersR 1973, 160).

    Bei einem Vorfahrtsverstoß des Radfahrers ist in derartigen Konstellationen in der Regel von einer Alleinhaftung des Radfahrers auszugehen (vgl. OLG Köln NZV 2008, 100).

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus AG Kleve, 03.11.2011 - 28 C 113/11
    Gegen den Wartepflichtigen spricht vielmehr der Anschein einer schuldhaften Vorfahrtsverletzung (vgl. BGH NJW 1976, 1317).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus AG Kleve, 03.11.2011 - 28 C 113/11
    Auch ein verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten beseitigt seine Vorfahrt hierbei grundsätzlich nicht (vgl. BGH NJW 1986, 2651; KG NZV 2002, 79).
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus AG Kleve, 03.11.2011 - 28 C 113/11
    Auch ein verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten beseitigt seine Vorfahrt hierbei grundsätzlich nicht (vgl. BGH NJW 1986, 2651; KG NZV 2002, 79).
  • LG Wuppertal, 22.01.1970 - 7 S 131/69
    Auszug aus AG Kleve, 03.11.2011 - 28 C 113/11
    Eine unmittelbar nach dem Unfall abgegebene Schulderklärung ist deshalb allenfalls im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung von Bedeutung (vgl. OLG Köln NZV 2008, 100; LG Wuppertal NJW 70, 812; OLG Düsseldorf VRS 15, 321;OLG Koblenz VersR 1973, 160).
  • OLG Koblenz, 23.11.1971 - 11 U 311/71

    Schuldanerkenntnis; Unfall; Verkehrsunfall; Unfallort; Beweis

    Auszug aus AG Kleve, 03.11.2011 - 28 C 113/11
    Eine unmittelbar nach dem Unfall abgegebene Schulderklärung ist deshalb allenfalls im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung von Bedeutung (vgl. OLG Köln NZV 2008, 100; LG Wuppertal NJW 70, 812; OLG Düsseldorf VRS 15, 321;OLG Koblenz VersR 1973, 160).
  • LG Kleve, 16.04.2012 - 5 S 151/11

    Bedeutung der Rechtssache bzgl. des Vorbringens der Vorfahrtberechtigung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 03.11.2011 - 28 C 113/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 09.03.2012 - 5 S 151/11 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.Der Termin vom 27.04.2012, 10.30 Uhr wird aufgehoben.Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.490,22 EUR festgesetzt.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 03.11.2011 - 28 C 113/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 09.03.2012 - 5 S 151/11 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.

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