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   AG Kleve, 10.07.2020 - 3 C 223/19   

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https://dejure.org/2020,44799
AG Kleve, 10.07.2020 - 3 C 223/19 (https://dejure.org/2020,44799)
AG Kleve, Entscheidung vom 10.07.2020 - 3 C 223/19 (https://dejure.org/2020,44799)
AG Kleve, Entscheidung vom 10. Juli 2020 - 3 C 223/19 (https://dejure.org/2020,44799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen Falschparker auf angemieteten und gekennzeichneten Stellplatz ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14

    Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes:

    Auszug aus AG Kleve, 10.07.2020 - 3 C 223/19
    Wer unberechtigt auf einem privaten Parkplatz parkt, stört den Besitz des Berechtigten durch verbotene Eigenmacht (BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 160/14, juris, Rn. 17; Palandt/Herrler, BGB, 76. Aufl. 2017, § 862, Rn. 3).

    Schon das einmalige unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück begründet die tatsächliche Vermutung dafür, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt (BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 160/14, juris, Rn. 25).

  • AG München, 22.12.2009 - 241 C 7703/09

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers wegen Behinderung der Zufahrt

    Auszug aus AG Kleve, 10.07.2020 - 3 C 223/19
    Bei Besitzstörungen wegen unberechtigten Parkens werden regelmäßig Streitwerte zwischen 1.500,- EUR und 2.000,- EUR angesetzt (vgl. AG München, Urteil vom 22.12.2009 - 241 C 7703/09, juris; AG Pfaffenhofen, Urteil vom 15.11.2019 - 1 C 552/19, juris).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.11.2019 - 1 C 552/19

    Unterlassung des Parkens auf einem Kundenparkplatz - Halterhaftung

    Auszug aus AG Kleve, 10.07.2020 - 3 C 223/19
    Bei Besitzstörungen wegen unberechtigten Parkens werden regelmäßig Streitwerte zwischen 1.500,- EUR und 2.000,- EUR angesetzt (vgl. AG München, Urteil vom 22.12.2009 - 241 C 7703/09, juris; AG Pfaffenhofen, Urteil vom 15.11.2019 - 1 C 552/19, juris).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    Für Unterlassungsansprüche bei Besitzstörungen wegen unberechtigten Parkens auf Kundenparkplätzen, die der Berechtigte zur Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit vorhält, sind von den Gerichten unter Abwägung des Klägerinteresses Streitwerte zwischen 1.500,00 EUR und 2.000,00 EUR angesetzt worden (vgl. AG Kleve, Urt. v. 10. Juli 2020, 3 C 223/19, juris Rn. 21; AG Pfaffenhofen, Beschluss vom 15. November 2019, 1 C 552/19, juris; AG München, Urt. v. 22. Dezember 2009, 241 C 7703/09, juris).
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