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   AG Kleve, 25.09.2020 - 36 C 25/20   

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https://dejure.org/2020,44796
AG Kleve, 25.09.2020 - 36 C 25/20 (https://dejure.org/2020,44796)
AG Kleve, Entscheidung vom 25.09.2020 - 36 C 25/20 (https://dejure.org/2020,44796)
AG Kleve, Entscheidung vom 25. September 2020 - 36 C 25/20 (https://dejure.org/2020,44796)
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  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 56/09

    BGB-Gesellschaft: Gerichtliche Vertretung durch Gesellschafter mit

    Auszug aus AG Kleve, 25.09.2020 - 36 C 25/20
    Wird eine nicht prozessfähige Partei nicht nach den Vorschriften der Gesetze vertreten, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 56/09 = NJW 2010, 2886, 2887).

    Die Angabe des Vertreters kann berichtigt werden, wenn er irrtümlich falsch bezeichnet ist (BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 56/09 = NJW 2010, 2886, 2887).

    Der Vertretungsmangel wird nur geheilt, wenn die gesetzlichen Vertreter als solche in den Prozess eintreten und die Prozessführung des vollmachtlosen Vertreters genehmigen (BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 56/09 = NJW 2010, 2886, 2887).

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15

    Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung

    Auszug aus AG Kleve, 25.09.2020 - 36 C 25/20
    Zwar wird sie regelmäßig bei vorangegangener rechtswidriger Beeinträchtigung tatsächlich vermutet und sind an die Widerlegung der Vermutung strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 14.11.2017 - VI ZR 534/15 = BeckRS 2017, 139081 Rn. 17; Palandt/Herrler, BGB, 76. Aufl. 2017, § 1004 Rn. 32).

    Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber nur der häufigste, jedoch keineswegs der einzige Grund für ein Fehlen der Wiederholungsgefahr (BGH, Urteil vom 14.11.2017 - VI ZR 534/15 = BeckRS 2017, 139081 Rn. 17).

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