Rechtsprechung
   AG Koblenz, 03.06.2020 - 22 M 2863/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22223
AG Koblenz, 03.06.2020 - 22 M 2863/19 (https://dejure.org/2020,22223)
AG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.2020 - 22 M 2863/19 (https://dejure.org/2020,22223)
AG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 22 M 2863/19 (https://dejure.org/2020,22223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 765a ZPO
    P-Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 72/67

    Anspruch auf einen hinterlegten Geldbetrag - Anspruch auf Herausgabe

    Auszug aus AG Koblenz, 03.06.2020 - 22 M 2863/19
    Sie kann sich auch aus der Natur des Rechtsverhältnisses und bei öffentlich-rechtlichen Leistungen ferner aus den einschlägigen normersetzenden oder norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften ergeben (BGH, Urteil vom 29.10.1969 - I ZR 72/67 -, juris, Rn. 23).
  • LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20

    Pfändungsschutz für Corona-Soforthilfe

    Auszug aus AG Koblenz, 03.06.2020 - 22 M 2863/19
    Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich auch nicht um eine einmalige Sozialleistung, welche automatisch kraft § 850k Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO von der Pfändung ausgenommen ist, da die Corona-Soforthilfe steuerlich wie Einkommen behandelt wird und sich damit von Sozialleistungen unterscheidet (LG Köln, Beschluss vom 23. April 2020 - 39 T 57/20 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 17/04

    Pfändbarkeit von Beihilfeansprüchen

    Auszug aus AG Koblenz, 03.06.2020 - 22 M 2863/19
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof u.a. die Fälle der Zweckbindung als Pfändungshindernis anerkannt, die einen Gläubigerzugriff gemäß § 851 Abs. 1 ZPO ausschließen, soweit er mit dem zum Rechtsinhalt gehörenden Anspruchszweck unvereinbar wäre (BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 17/04 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07

    Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen

    Auszug aus AG Koblenz, 03.06.2020 - 22 M 2863/19
    Ein entsprechender Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO, welcher vom Schuldner grundsätzlich vorrangig vor einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO anzubringen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07 -, juris, Rn. 11), ist hier jedoch nicht vorgesehen.
  • LG Koblenz, 23.06.2020 - 2 T 357/20

    Antrag auf Freigabe der P-Konto gutgeschrieben Soforthilfe des Bundes erfolglos

    Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgericht Koblenz vom 03.06.2020 - 22 M 2863/19 - wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht