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   AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16   

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https://dejure.org/2017,98299
AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16 (https://dejure.org/2017,98299)
AG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2017 - 152 C 1708/16 (https://dejure.org/2017,98299)
AG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2017 - 152 C 1708/16 (https://dejure.org/2017,98299)
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Volltextveröffentlichung

  • aw3p.de

    Sekundäre Darlegungslast: Scheiden die Mitnutzer nach deren Zeugenaussage als Täter aus, verbleibt Beklagter als Anschlussinhaber

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Die Grundsätze, welche der Bundesgerichtshof in der Entscheidung mit Urteil vom 24.11.1981, Az. X ZR 7/80 entwickelt hatte, treffen jedenfalls auf den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten nicht zu.
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anspruchsinhabers dann nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht wird, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Was die erhobene Einwendung der Verjährung des Schadenersatzanspruchs anbelangt, so weist die Klägerseite zutreffend darauf hin, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13 unter Anwendung des § 852 Satz 2 BGB auf Schadenersatzansprüche nach Lizenzanalogie eine 10-jährige Verjährungsfrist anwendet.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.06.2015, Az. I ZR 19/14 die Annahme unbeanstandet gelassen, dass ein Musiktitel rund 400 mal von einer Filesharing-Quelle heruntergeladen wurde.
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