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   AG Koblenz, 20.03.2023 - 30 Gs 2593/23   

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AG Koblenz, 20.03.2023 - 30 Gs 2593/23 (https://dejure.org/2023,7682)
AG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2023 - 30 Gs 2593/23 (https://dejure.org/2023,7682)
AG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2023 - 30 Gs 2593/23 (https://dejure.org/2023,7682)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung

 
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  • LG Stuttgart, 14.07.2022 - 18 Qs 36/22

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung für

    Auszug aus AG Koblenz, 20.03.2023 - 30 Gs 2593/23
    Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers dient allein der ordnungsgemäßen Verteidigung eines Beschuldigten sowie der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs in schwerwiegenden Fällen (LG Stuttgart Beschl. v. 14.07.2022 -18 Qs 36/22).

    dass ein mittelloser Beschuldigter auf die notwendige Verteidigung, und eben nicht nur auf die Kostenerstattung, verzichten müsste (LG Stuttgart Beschl. V. 14.07.2022 - 18 Qs 36/22).

    Denn Rechtsanwälte dürften in Kenntnis der Versagung rückwirkender Bestellung in der Endphase eines Verfahrens nicht mehr zur Übernahme der Verteidigung mittelloser Beschuldigter bereit sein (LG Stuttgart Beschl. v. 14.07.2022 - 18 Qs 36/22).

    die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen und die Entscheidung über die Beiordnung nicht unverzüglich erfolgte, sondern wegen justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der (ehemalige) Beschuldigte keinen Einfluss hatte (LG Stuttgart Beschl. v. 14.07.2022 - 18 Qs 36/22; LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).

  • LG Gera, 10.11.2021 - 11 Qs 309/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus AG Koblenz, 20.03.2023 - 30 Gs 2593/23
    die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen und die Entscheidung über die Beiordnung nicht unverzüglich erfolgte, sondern wegen justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der (ehemalige) Beschuldigte keinen Einfluss hatte (LG Stuttgart Beschl. v. 14.07.2022 - 18 Qs 36/22; LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).

    wenn über den Antrag innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dessen Eingang entschieden werden kann (LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).

  • LG Oldenburg, 07.03.2022 - 4 Qs 76/22

    Pflichtverteidiger, Nachträgliche Bestellung, Kosteninteresse des Verteidigers

    Auszug aus AG Koblenz, 20.03.2023 - 30 Gs 2593/23
    Eine ordnungsgemäße Verteidigung respektive ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf in schwerwiegenden Fällen kann mit der rückwirkenden Bestellung gerade nicht gewährleistet werden, weshalb sie sich auf etwas Unmögliches richtet (LG Oldenburg Beschl. v. 07.03.2022 - 4 Qs 76/22).
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