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AG Koblenz, 31.10.2018 - 34 OWi 2010 Js 54900/18 |
Zitiervorschläge
AG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 34 OWi 2010 Js 54900/18 (https://dejure.org/2018,64473)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- bussgeldsiegen.de
Bußgeldbescheid gegen juristische Person - Aufsichtspflichtverletzung/Organisationsmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 02.11.2005 - 1 Ss 242/05
Allg Owi
Auszug aus AG Koblenz, 31.10.2018 - 34 OWi 2010 Js 54900/18
Nichtsdestotrotz muss sowohl in der Bußgeldentscheidung als auch in der gerichtlichen Entscheidung zu der Frage, ob eine Leitungsperson eine Zuwiderhandlung (sei es auch nur im Sinne einer Aufsichtspflichtverletzung) begangen hat bzw. ob der Leitungsperson ein Organisationsmangel vorzuwerfen ist, ausreichende Feststellungen getroffen werden (vgl. OLG Celle wistra 2002, 230, OLG Jena NStZ 2006, 533).Es hätten insgesamt Feststellungen hinsichtlich des Betriebsablaufs und Betriebsorganisation, Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebes sowie zu Art und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen vorgenommen werden müssen (vgl. OLG Jena NStZ 2006, 533).