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AG Konstanz, 04.05.2007 - UR II 61/07 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beratungshilfe: Örtliche Zuständigkeit; wirtschaftliche Verhältnisse eines Strafgefangenen; anderweitige Hilfsmöglichkeiten; Erforderlichkeit der genauen Bezeichnung der Angelegenheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit des Wohnsitzes des Antragstellers für die örtliche Zuständigkeit in der Beratungshilfe; Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung von Beratungshilfe bei stichwortartiger Bezeichnung der Angelegenheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit des Wohnsitzes des Antragstellers für die örtliche Zuständigkeit in der Beratungshilfe; Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung von Beratungshilfe bei stichwortartiger Bezeichnung der Angelegenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 15.09.1997 - 16 WF 58/97
Auszug aus AG Konstanz, 04.05.2007 - UR II 61/07
Bei Strafgefangenen ist sodann nach Abzug des Überbrückungsgeldes und des Freibetrages für Erwerbstätige ( wenn der Antragsteller in der JVA arbeitet ) der allgemeine Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S.3 Nr. 2 nur in Höhe des Taschengeldanspruchs nach § 46 StrVollzG abzusetzen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.1997, 16 WF 58/97, FamRZ 1998, 248).