Rechtsprechung
AG Konstanz, 18.07.2022 - 4 C 165/21 WEG |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,19495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anspruch auf Zustimmung zur baulichen Veränderung/Nutzungsänderung verweigert - Wer muss verklagt werden?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann besteht Anspruch auf Anpassung einer Vereinbarung?
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unbedingtes Festhalten des Eigentümers an den Vereinbarungen der WEG? (IMR 2023, 69)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Rosinenpickerei bei geplanter Umnutzung! (IMR 2023, 199)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 18.07.2022 - 4 C 165/21 WEG
- LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 T 59/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16
Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft
Auszug aus AG Konstanz, 18.07.2022 - 4 C 165/21
Auch die Grundbuchämter müssen eine eindeutige Bezeichnung verlangen, sonst dürfen sie nicht eintragen (BGH NZM 2018, 90). - BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 90/96
Verfahrensführungsbefugnis eines italienischen Ehegatten als Miteigentümer von …
Auszug aus AG Konstanz, 18.07.2022 - 4 C 165/21
Aus § 1 Abs. 1 WEG ergibt sich, dass es entweder an Wohnungen Wohnungseigentum gibt oder ansonsten Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen begründet werden kann (s.a. BayObLGZ 1997, 191, Hügel/Elzer, § 1, 16).
- LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 T 59/23
Teileigentum soll auch zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen: Streitwert?
Auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters Rechtsanwalt D wird der Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 18.07.2022, Az. 4 C 165/21, wie folgt abgeändert:.