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   AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17   

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https://dejure.org/2019,10144
AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17 (https://dejure.org/2019,10144)
AG Krefeld, Entscheidung vom 22.02.2019 - 6 C 191/17 (https://dejure.org/2019,10144)
AG Krefeld, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 6 C 191/17 (https://dejure.org/2019,10144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall bei Rangieren auf Tankstellengelände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall beim Rangieren auf dem Tankstellengelände

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 66/16

    Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten eines

    Auszug aus AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17
    Hierfür spricht bereits zu Gunsten der Klägerin der Beweis des ersten Anscheins (vgl. insoweit: BGH, Urt. v. 11.10.2016, VI ZR 66/16; Urt. v. 26.01.2016, VI ZR 179/15; Urt. v. 15.12.2015, VI ZR 6/15).

    Denn die für die Anwendung eines Anscheinsbeweises gegen den Rückwärtsfahrenden erforderliche Typizität des Geschehensablaufes liegt regelmäßig nicht vor, wenn beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeugen aus Parkbuchten eines Parkplatzes zwar feststeht, dass vor der Kollision ein Fahrzeugführer rückwärts gefahren Ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits stand, als der andere - rückwärtsfahrende - Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das Fahrzeug hineingefahren ist (BGH, Urt. v. 11.10.2016, VI ZR 66/16; Urt. v. 15.12.2015, VI ZR 6/15).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17
    Hierfür spricht bereits zu Gunsten der Klägerin der Beweis des ersten Anscheins (vgl. insoweit: BGH, Urt. v. 11.10.2016, VI ZR 66/16; Urt. v. 26.01.2016, VI ZR 179/15; Urt. v. 15.12.2015, VI ZR 6/15).

    Denn die für die Anwendung eines Anscheinsbeweises gegen den Rückwärtsfahrenden erforderliche Typizität des Geschehensablaufes liegt regelmäßig nicht vor, wenn beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeugen aus Parkbuchten eines Parkplatzes zwar feststeht, dass vor der Kollision ein Fahrzeugführer rückwärts gefahren Ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits stand, als der andere - rückwärtsfahrende - Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das Fahrzeug hineingefahren ist (BGH, Urt. v. 11.10.2016, VI ZR 66/16; Urt. v. 15.12.2015, VI ZR 6/15).

  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15

    Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines

    Auszug aus AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17
    Hierfür spricht bereits zu Gunsten der Klägerin der Beweis des ersten Anscheins (vgl. insoweit: BGH, Urt. v. 11.10.2016, VI ZR 66/16; Urt. v. 26.01.2016, VI ZR 179/15; Urt. v. 15.12.2015, VI ZR 6/15).
  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 859/13

    Umfang der unfallbedingten Nutzungsausfallentschädigung; Verweisung auf die

    Auszug aus AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17
    Im Ergebnis wäre es dann der Schädiger, der entscheiden darf, in welcher bestimmten Werkstatt der Geschädigte sein Fahrzeug zu reparieren hat (OLG München, Urt. v. 13.09.2013, 10 U 859/13; LG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2017, 22 S 157/16; AG Köln, Urt. v. 19.04.2016, 263 C 210/15).
  • AG Köln, 19.04.2016 - 263 C 210/15

    Rettungsgasse

    Auszug aus AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17
    Im Ergebnis wäre es dann der Schädiger, der entscheiden darf, in welcher bestimmten Werkstatt der Geschädigte sein Fahrzeug zu reparieren hat (OLG München, Urt. v. 13.09.2013, 10 U 859/13; LG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2017, 22 S 157/16; AG Köln, Urt. v. 19.04.2016, 263 C 210/15).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 S 157/16

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall; Ermittlung der Höhe des

    Auszug aus AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17
    Im Ergebnis wäre es dann der Schädiger, der entscheiden darf, in welcher bestimmten Werkstatt der Geschädigte sein Fahrzeug zu reparieren hat (OLG München, Urt. v. 13.09.2013, 10 U 859/13; LG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2017, 22 S 157/16; AG Köln, Urt. v. 19.04.2016, 263 C 210/15).
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