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   AG Krefeld, 22.06.2020 - 2 C 313/19   

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https://dejure.org/2020,77857
AG Krefeld, 22.06.2020 - 2 C 313/19 (https://dejure.org/2020,77857)
AG Krefeld, Entscheidung vom 22.06.2020 - 2 C 313/19 (https://dejure.org/2020,77857)
AG Krefeld, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 2 C 313/19 (https://dejure.org/2020,77857)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus AG Krefeld, 22.06.2020 - 2 C 313/19
    So verhält es sich aber, wenn der Vermieter dem Mieter eine nicht renovierte Wohnung übergibt und ihn gleichzeitig durch Formularklausel zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen verpflichtet, ohne ihm dafür einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14; Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16).

    Auf eine Abgrenzung zwischen einer nicht renovierten und einer renovierungsbedürftigen Wohnung kommt es dabei nicht an, weil beide Begriffe Mieträume mit Gebrauchsspuren beschreiben und die Grenze fließend ist (BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14; Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16).

  • BGH, 22.08.2018 - VIII ZR 277/16

    Formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener

    Auszug aus AG Krefeld, 22.06.2020 - 2 C 313/19
    So verhält es sich aber, wenn der Vermieter dem Mieter eine nicht renovierte Wohnung übergibt und ihn gleichzeitig durch Formularklausel zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen verpflichtet, ohne ihm dafür einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14; Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16).

    Auf eine Abgrenzung zwischen einer nicht renovierten und einer renovierungsbedürftigen Wohnung kommt es dabei nicht an, weil beide Begriffe Mieträume mit Gebrauchsspuren beschreiben und die Grenze fließend ist (BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14; Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16).

  • BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 83/82

    Nicht gewerbsmäßiger Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Kfz-Händler;

    Auszug aus AG Krefeld, 22.06.2020 - 2 C 313/19
    Die Darlegungs- und Beweislast für tatsächliche Umstände, aus denen sich die Unwirksamkeit einer AGB-Regelung ergibt, trägt im Individualprozess der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel berufende Vertragspartner des Verwenders (BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - VIII ZR 83/82).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus AG Krefeld, 22.06.2020 - 2 C 313/19
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Gewährung einer angemessenen Ausgleichsleistung obliegt dem Vermieter als Klauselverwender, da es sich um besondere tatsächliche Umstände handelt, die eine Benachteiligung des Vertragspartners dennoch gerechtfertigt erscheinen lassen können (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 187/90).
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