Rechtsprechung
AG Kusel, 22.10.2009 - 1 C 171/09 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Idar-Oberstein, 13.04.2010 - 312 C 873/09
Geschäftsführung ohne Auftrag: Haftung des Verursachers für die Beseitigung einer …
Auf Grund der Beauftragung durch den Ortsbürgermeister fehlt es an einem Fremdgeschäftsführungswillen (Anschluss AG Kusel, 22. Oktober 2009, 1 C 171/09, Schaden-Praxis 2010, 71 und OLG Koblenz, 20. Juni 1991, 5 U 75/91, NJW 1992, 2367) (Rn.17).Zwar hat der BGH bislang auch für diese Situation durch die Konstruktion des "auch-fremden" Geschäfts vertreten, dass ein Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird und dass eine Gesamtabwägung vorzunehmen ist (…vgl. Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, Rn 7), aber seine Rechtsprechung ist zunehmend umstritten und das erkennende Gericht schließt sich ebenso wie bereits das Amtsgericht Kusel (Urt. v. 22.10.2009, Az: 1 C 171/09) der neueren Rechtsprechung an (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.1991, Az.: 5 U 75/91, zitiert nach juris).