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   AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13   

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AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13 (https://dejure.org/2013,52730)
AG Lörrach, Entscheidung vom 02.12.2013 - 4 C 1368/13 (https://dejure.org/2013,52730)
AG Lörrach, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 4 C 1368/13 (https://dejure.org/2013,52730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatz von Rettungskosten für die Vermeidung eines Wildunfalls (unvermutetes Auftauchen eines Rehs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 02.09.1992 - 21 U 243/91
    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Das Tatbestandsmerkmal "durch einen Zusammenstoß" ist nur erfüllt, wenn es zu einer Kollision zwischen dem Wild und dem Fahrzeug gekommen ist und diese Kollision zu dem Schaden geführt hat (BGH NJW-RR 469; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 28. Aufl. 2010, AKB 2008 A.2.2. Rn. 42 m.w.N.).

    Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn es andernfalls nur zu einer Kollision mit einem kleineren Tier gekommen wäre (vgl. BGH VersR 1997, 351; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355: Hasen; anders im Einzelfall OLG Nürnberg, NJW-RR 1993, 995).

    Hierin gründend, durfte der Zeuge K. das vollführte Ausweichmanöver auch für geboten halten, um den Versicherungsfall Wildschaden abzuwenden oder den Schaden gering zu halten (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355; angesichts der beträchtlichen Körpermasse eines Rehs).

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 250/93

    Voraussetzungen des Ersatzes von Rettungskosten

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Der Versicherungsfall müsste dabei ohne die Rettungshandlung in kurzer Zeit und mit hoher Wahrscheinlichkeit eingetreten sein (BGH NJW-RR 1994, 1366, 1367).

    Auf den subjektiven Willen, einen Versicherungsfall abzuwenden, kommt es nicht an (OLG Koblenz, r+s 2006, 412; BGH NJW-RR 1994, 1366 - für den Ausnahmefall lediglich einer Reflexwirkung).

  • OLG Koblenz, 19.05.2006 - 10 U 1415/05

    Eintrittspflicht der Teilkaskoversicherung: Rettungskostenersatz bei Unfall durch

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Auf den subjektiven Willen, einen Versicherungsfall abzuwenden, kommt es nicht an (OLG Koblenz, r+s 2006, 412; BGH NJW-RR 1994, 1366 - für den Ausnahmefall lediglich einer Reflexwirkung).
  • BGH, 11.06.1968 - VI ZR 116/67

    Schadensersatzansprüche nach Tod eines Patienten nach einer Blinddarmoperation -

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Wie die Beklagte zutreffend ausführt, unterliegt der gesamte, von Klägerseite aufgeführte Geschehensablauf den strengen Anforderungen des Vollbeweises (s. zum Regelungsgehalt BGH NJW 2003, 1116; BGHZ 4, 192, 196 = NJW 1952, 301; BGH, VersR 1968, 850, 851; VersR 1975, 540, 541), Danach hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung fürwahr oder nicht wahr zu erachten ist.
  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Wie die Beklagte zutreffend ausführt, unterliegt der gesamte, von Klägerseite aufgeführte Geschehensablauf den strengen Anforderungen des Vollbeweises (s. zum Regelungsgehalt BGH NJW 2003, 1116; BGHZ 4, 192, 196 = NJW 1952, 301; BGH, VersR 1968, 850, 851; VersR 1975, 540, 541), Danach hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung fürwahr oder nicht wahr zu erachten ist.
  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73

    Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Wie die Beklagte zutreffend ausführt, unterliegt der gesamte, von Klägerseite aufgeführte Geschehensablauf den strengen Anforderungen des Vollbeweises (s. zum Regelungsgehalt BGH NJW 2003, 1116; BGHZ 4, 192, 196 = NJW 1952, 301; BGH, VersR 1968, 850, 851; VersR 1975, 540, 541), Danach hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung fürwahr oder nicht wahr zu erachten ist.
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn es andernfalls nur zu einer Kollision mit einem kleineren Tier gekommen wäre (vgl. BGH VersR 1997, 351; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355: Hasen; anders im Einzelfall OLG Nürnberg, NJW-RR 1993, 995).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Notwendig ist indes ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (st. Rspr., vgl. BGHZ 53, 245, 256 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Wie die Beklagte zutreffend ausführt, unterliegt der gesamte, von Klägerseite aufgeführte Geschehensablauf den strengen Anforderungen des Vollbeweises (s. zum Regelungsgehalt BGH NJW 2003, 1116; BGHZ 4, 192, 196 = NJW 1952, 301; BGH, VersR 1968, 850, 851; VersR 1975, 540, 541), Danach hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung fürwahr oder nicht wahr zu erachten ist.
  • OLG Nürnberg, 17.12.1992 - 8 U 2451/92

    Unfall durch Ausweichen, um Hasen nicht zu überfahren

    Auszug aus AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
    Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn es andernfalls nur zu einer Kollision mit einem kleineren Tier gekommen wäre (vgl. BGH VersR 1997, 351; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355: Hasen; anders im Einzelfall OLG Nürnberg, NJW-RR 1993, 995).
  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine Schätzung des Klägers gehandelt hat (vgl. hierzu AG Lörrach, Urt. v. 02.12.2013 - 4 C 1368/13, juris Rn. 31).

    Bleibt für eine Abwägung von Handlungsalternativen keine Zeit, kann dem durchschnittlichen Kraftfahrer kein Vorwurf aus einer "natürlichen", aber im Ergebnis nicht sinnvollen Reaktion gemacht werden, weshalb jedenfalls es an grober Fahrlässigkeit fehlt (vgl. zutreffend Haberstroh, MDR 2000, 1349, 1353 f.; vgl. ferner OLG Naumburg, Urt. v. 30.06.2000 - 2 U 163/99, juris Rn. 18; AG Lörrach, Urt. v. 02.12.2013 - 4 C 1368/13, juris Rn. 35 AG Lörrach, Urt. v. 02.12.2013 - 4 C 1368/13, juris Rn.).

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