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   AG Lörrach, 27.09.1979 - 1 F 32/79   

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https://dejure.org/1979,3875
AG Lörrach, 27.09.1979 - 1 F 32/79 (https://dejure.org/1979,3875)
AG Lörrach, Entscheidung vom 27.09.1979 - 1 F 32/79 (https://dejure.org/1979,3875)
AG Lörrach, Entscheidung vom 27. September 1979 - 1 F 32/79 (https://dejure.org/1979,3875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für eine Scheidung gem. § 1565 BGB; Durchführung eines Versorgungsausgleichsverfahren hicnsichtlich der in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Rentenanwartschaften; Möglichkeit der Modifizierung des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 58
  • FamRZ 1980, 161
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • OLG Karlsruhe, 16.03.1981 - 16 UF 276/80
    b) Von einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums wird die Auffassung vertreten, die dynamische Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sei schon dann unverfallbar iSv § 1581a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB, wenn die in der Satzung vorgesehene Wartezeit erfüllt ist, denn bereits unter diesen Voraussetzungen bzw. denen des § 1 Abs. 1 BetrAVG sei die Anwartschaft "dem Grunde nach« unverfallbar (vgl. zum Beispiel OLG Bamberg FamRZ 1980, 161; OLG München FamRZ 1980, 598; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 804 [Ls]; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 1019; OLG Koblenz FamRZ 1980, 1022; Strehhuber, FamRZ 1979, 764, 765; Maier in MünchKomm, BGB Ergänzungsband zu § 1587a Rdn. 220c und 221a).

    Der Senat vermag dem Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1980, 161, 162) nicht darin beizupflichten, die durch die Einbeziehung der Versorgungsrente in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich bedingten unbilligen Ergebnisse in einzelnen Fäden seien Ausfluß des für den Versorgungsausgleich maßgeblichen versicherungsrechtlichen Prinzips, und deshalb als Härten und gewisse Ungerechtigkeiten einer generalisierenden Regelung hinzunehmen; es dürfte sich vielmehr hierbei um nachträglich eintretende Unbilligkeiten der Durchführung des Versorgungsausgleichs handeln, die wohl in ihrer Schwere denen gleichzustellen sind, welche für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG FamRZ 1980, 328) Anlaß waren, dem Gesetzgeber zur Vermeidung verfassungswidriger Auswirkungen des Versorgungsausgleichs ergänzende Regelungen aufzugeben.

    dd) Auch der Gesichtspunkt, daß die Gesamtversorgung der VBL der Beamtenversorgung nahesteht (OLG Bamberg FamRZ 1980, 161, 162; OLG München FamRZ 1980, 598, 599), vermag es nicht zu rechtfertigen, die vollen Anwartschaften auf nichtdynamische Versorgungsrente vor Eintritt des Versicherungsfalles in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen.

    Zwar wird insoweit vielfach argumentiert, der Versorgungsausgleich bezüglich beamtenrechtlicher Versorgungsrechte werde nach § 1587b Abs. 2 BGB ohne Rücksicht darauf durchgeführt, ob der Beamte später aus dem Beamtenverhältnis ausscheide, und tatsächlich beamtenrechtliche Anwartschaften erhalte (OLG Bamberg FamRZ 1980, 161; OLG München FamRZ 1980, 598, 599).

    Auf die sehr umstrittene Frage, wie eine unverfallbare VBL-Versorgungsrente in dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich zu berechnen ist (einerseits zeitanteilige Berechnung nach der Methode des Bundesjustizministeriums, Rechtsanwenderbroschüre S. 238, und der Versorgungsanstalten; OLG Bamberg FamRZ 1980, 161; OLG München FamRZ 1980, 598; OLG Hamm FamRZ 1980, 1016; Strehhuber, FamRZ 1979, 764, 769; teilweise abweichend OLG Stuttgart FamRZ 1980, 1019; andererseits Hochrechnung der von der Gesamtversorgung abzuziehenden Sozialversicherungsrente nach Maßgabe der durchschnittlichen oder zuletzt erreichten persönlichen Bemessungsgrundlage bzw. unter Berücksichtigung des in den letzten drei Jahren erworbenen persönlichen Vomhundertsatzes - OLG Celle FamRZ 1980, 804; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 804 [Ls]; OLG Koblenz FamRZ 1980, 1022; Trey, NJW 1978, 307; Voskuhl/Pappai/ Niemeyer, Der Versorgungsausgleich in der Praxis S. 163), kommt es bei der von dem Senat zu der Unverfallbarkeit der Versorgungsrente vertretenen Auffassung vorliegend nicht an.

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

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  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird sie überwiegend verneint (OLG Bremen FamRZ 1979, 826 - LS; OLG München FamRZ 1980, 699, 701; 1981, 167; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 171, 172; OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 802 (Beschwerdeentscheidung in der vorliegenden Sache); OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 802; OLG Hamm FamRZ 1981, 803; für Geltung des Verbots: OLG Bamberg FamRZ 1980, 161, 163; OLG Stuttgart, Beschluß vom 22. Januar 1980 - 15 UF 27/79 VA; OLG Braunschweig FamRZ 1981, 172, 175; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 291 und 291 f.).
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