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   AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 1421 Js 39202/09 (428/09), 40 OWi 428/09   

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https://dejure.org/2009,29402
AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 1421 Js 39202/09 (428/09), 40 OWi 428/09 (https://dejure.org/2009,29402)
AG Lübben, Entscheidung vom 17.12.2009 - 40 OWi 1421 Js 39202/09 (428/09), 40 OWi 428/09 (https://dejure.org/2009,29402)
AG Lübben, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 40 OWi 1421 Js 39202/09 (428/09), 40 OWi 428/09 (https://dejure.org/2009,29402)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    [...] Dass die Erhebung derartiger Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, entspricht der Rspr. des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2009 - 1 BvR 2492/08 -, Umdruck, S. 26; BVerfGE 120, 378 (397 ff); BVerfGK 10, 330 (336 f)).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (vgl. BVerfGE 65, 1 (45); 120, 378 (398 f); BVerfGK 10, 330 (336)).

    Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 (43 f), 120, 378 (401 ff); BVerfGK 10, 330 (337)), Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden.

    (vgl. BVerfGE 65, 1 (44 ff); 100, 313 (359 f); BVerfGK 10, 330 (337 f)).".

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 (42f.) ).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (vgl. BVerfGE 65, 1 (45); 120, 378 (398 f); BVerfGK 10, 330 (336)).

    Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 (43 f), 120, 378 (401 ff); BVerfGK 10, 330 (337)), Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden.

    (vgl. BVerfGE 65, 1 (44 ff); 100, 313 (359 f); BVerfGK 10, 330 (337 f)).".

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    [...] Dass die Erhebung derartiger Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, entspricht der Rspr. des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2009 - 1 BvR 2492/08 -, Umdruck, S. 26; BVerfGE 120, 378 (397 ff); BVerfGK 10, 330 (336 f)).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (vgl. BVerfGE 65, 1 (45); 120, 378 (398 f); BVerfGK 10, 330 (336)).

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurenlos wieder gelöscht werden, so dass aus diesem Grund die Eingriffsqualität verneint werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 115, 320 (343); 120, 378 (399)).

    Hierzu führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.3.2008 (1 BvR 2074/05 ) u.a. aus:.

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    (vgl. BVerfGE 65, 1 (44 ff); 100, 313 (359 f); BVerfGK 10, 330 (337 f)).".

    [...] An der Eingriffsqualität fehlt es lediglich, sofern Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, aber unmittelbar nach der Erfassung technisch wieder anonym, spurenlos und ohne Erkenntnisinteresse für die Behörden ausgesondert werden [...] (vgl. BVerfGE 100, 313, 366; 107, 299, 328).

  • AG Lünen, 14.10.2009 - 16 OWi 447/09

    Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot bei verdachtsunabhängigem

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    Auch deshalb bedarf es einer klaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (so auch AG Lünen, 16 Owi 225 Js 1519/09-447/09, Beschluss vom 14.10.2009).
  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    Hierbei ist auch die Rechtsprechung des BVerfG und einer Vielzahl von Oberlandesgerichten (u.a. OLG Dresden, Az.: 1 Ss 90/09) zur Frage des Richtervorbehaltes bei der Blutentnahme zur BAK- Feststellung zu beachten.
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    Ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der wider streitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BVerfG NJW 2007, 1345 f.).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    [...] An der Eingriffsqualität fehlt es lediglich, sofern Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, aber unmittelbar nach der Erfassung technisch wieder anonym, spurenlos und ohne Erkenntnisinteresse für die Behörden ausgesondert werden [...] (vgl. BVerfGE 100, 313, 366; 107, 299, 328).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass ein allgemein geltenden Grundsatz, jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ziehe auch ein Verwertungsverbot nach sich, dem Strafverfahrensrecht nach gefestigter höchst richterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 44, 243 (249); NStZ 2007, 601, (602)) fremd ist.
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurenlos wieder gelöscht werden, so dass aus diesem Grund die Eingriffsqualität verneint werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 115, 320 (343); 120, 378 (399)).
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09

    Zulässigkeit einer mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommenen

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

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