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   AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820 L   

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https://dejure.org/2018,23733
AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820 L (https://dejure.org/2018,23733)
AG Lübeck, Entscheidung vom 10.08.2018 - 150 XIV 1820 L (https://dejure.org/2018,23733)
AG Lübeck, Entscheidung vom 10. August 2018 - 150 XIV 1820 L (https://dejure.org/2018,23733)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07

    Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen

    Auszug aus AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820
    § 109 StVollzG wird daher in ständiger Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass alle zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlichen Antragsarten eröffnet sind, so z.B. auch Feststellungsklagen (KG, Beschluß vom 29.8. 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz, NStZ-RR 2008, 92) und auch vorbeugende Unterlassungsklagen (zu allem m.w.N.: BeckOK StrafvollzR, § 109 Rn. 5).
  • VG Berlin, 15.07.2014 - 24 M 182.14

    Rechtswegzuständigkeit bei Bestehen einer abdrängenden Sonderzuweisung:

    Auszug aus AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820
    Eine vorherige Anhörung hätte den Zweck der richterlichen Entscheidung, die Wahrung der Grundrechte des Betroffenen, vereitelt (ähnlich bereits VG Berlin, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 24 M 182.14 -, juris, für den Fall der Anordnung einer richterlichen Durchsuchung).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820
    Ein Regelungsbedarf ist insoweit erst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (Az. 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16 - im Internet abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de) entstanden.
  • LG Kleve, 30.08.2018 - 4 T 181/18

    Fixierung, Maßregelvollzug, Zuständigkeit

    Sofern derzeit teilweise unter Hinweis auf den durch § 109 StVollzG gewährten umfassenden und lückenlosen Rechtsschutz bezüglich Maßnahmen im Strafvollzug gefordert wird, nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift die Zuständigkeit auch für den präventiven Rechtsschutz abzuleiten (vgl. LG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 5x StVK 1/17, BeckRS 2018, 17918; AG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 150 XIV 1820 L, BeckRS 2018, 17923, Rn 11), quasi als "Annexkompetenz", erscheint dies zwar denkbar, da dem Strafvollzugsgesetz der präventive Rechtsschutz nicht fremd ist, § 113 StVollzG.
  • LG Kleve, 07.09.2018 - 4 T 181/18

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Fixierungsmaßnahme

    Sofern derzeit teilweise unter Hinweis auf den durch § 109 StVollzG gewährten umfassenden und lückenlosen Rechtsschutz bezüglich Maßnahmen im Strafvollzug gefordert wird, nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift die Zuständigkeit auch für den präventiven Rechtsschutz abzuleiten (vgl. LG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 5x StVK 1/17, BeckRS 2018, 17918; AG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 150 XIV 1820 L, BeckRS 2018, 17923, Rn 11), quasi als "Annexkompetenz", erscheint dies zwar denkbar, da dem Strafvollzugsgesetz der präventive Rechtsschutz nicht fremd ist, § 113 StVollzG.
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