Rechtsprechung
AG Lübeck, 23.12.2014 - 31 C 3715/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,57918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90
Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung …
Auszug aus AG Lübeck, 23.12.2014 - 31 C 3715/14
Beide Ansprüche müssen also, falls sie eine vertragliche Grundlage haben, aus Rechtsgeschäften hervorgegangen sein, die in einem solchen natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den der anderen Seite zustehenden Anspruch geltend und durchgesetzt werden könnte (BGH NJW 1991, 2645).Die durch diese Norm eingeräumte Befugnis, die Stromversorgung des Tarifkunden nach Androhung zu unterbrechen, sofern dieser Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht erfüllt, ist lediglich eine besondere Ausgestaltung des Leistungsverweigerungsrecht gemäß der §§ 320, 273 BGB (BGH, NJW 1991, 2645).
- OLG Brandenburg, 31.03.2009 - Kart U 11/08
Energieversorgung: Versorgung eines Wohnwagens mit Strom
Auszug aus AG Lübeck, 23.12.2014 - 31 C 3715/14
Die Antragstellerin verfügt insbesondere über einen Netzanschluss, über den der Strom geliefert werden kann (zu diesem Erfordernis vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 31. März 2009 - Kart U 11/08 zit. nach juris).