Rechtsprechung
AG Lübeck, 25.04.2016 - 26 C 2975/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Totalschaden durch Kfz-Unfall und das Vertrauen auf Sachverständigengutachten
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Wartepflicht auf Restwertangebot
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Lübeck, 25.04.2016 - 26 C 2975/15
Auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (vgl. BGH NJW 2010, 2722ff).Der Geschädigte leistet dabei dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGH NJW 2010, 2722ff.).
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte ausnahmsweise gehalten sein, von einer grundsätzlich zulässigen Verwertung seines Unfallwagens Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen (vgl. BGH NJW 2010, 2722ff.).
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Lübeck, 25.04.2016 - 26 C 2975/15
Im Fall eines sog. Totalschadens, d.h. wenn der Geschädigte sich auf eine Ersetzungsbefugnis seines Pkw nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB beruft, also den Schaden nicht durch Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, kann der Geschädigte den Wiederbeschaffungsaufwand, also den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich dessen Restwert verlangen (vgl. dazu Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 249 Rn. 25, BGH NJW 2005, 3134 m.w.N.).Deshalb ist der Geschädigte auch nicht verpflichtet, vor der Verwertung des Unfallfahrzeugs der Haftpflichtversicherung das Gutachten zu übermitteln (dazu BGH NJW 2005, 3134, 3135).
- BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92
Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten
Auszug aus AG Lübeck, 25.04.2016 - 26 C 2975/15
Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen ausnahmsweise ein (Auswahl-)verschulden zur Last fällt oder er aus sonstigen Gründen dem Sachverständigen misstrauen müsste (s. BGH NJW 1993, 1849ff.).Er ist nach dem gesetzlichen Bild des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Schadensabwicklung der "Herr des Restitutionsgeschehens" und darf grundsätzlich selbst bestimmen, wie er mit der beschädigten Sache verfährt (s. BGH NJW 1993, 1849, 1850).
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus AG Lübeck, 25.04.2016 - 26 C 2975/15
Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 3.250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 19. Mai 2015 sowie 173, 15 EUR an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren gemäß Urteil vom 07. März 2007 zu BGH VIII ZR 86/06 nach dem RVG nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. - BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten …
Auszug aus AG Lübeck, 25.04.2016 - 26 C 2975/15
Dabei kann der Geschädigte nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig dann von einer korrekten Wertermittlung durch den Sachverständigen ausgehen, wenn dieser entsprechend der Empfehlung des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstages für das Unfallfahrzeug drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt eingeholt hat (s. BGH NJW 2010, 605f.).