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AG Lübeck, 31.05.2017 - 22 C 681/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 31.05.2017 - 22 C 681/17
- AG Lübeck, 14.06.2017 - 22 C 681/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger …
Auszug aus AG Lübeck, 31.05.2017 - 22 C 681/17
Soweit deshalb eine vollständig beglichene Rechnung des Reparaturunternehmens vorgelegt wird oder eine noch nicht vollständig beglichene Rechnung des Reparaturunternehmens vorge- -Seite 3 - legt wird und die Reparaturkosten zwischen Geschädigten und Reparaturunternehmen aber vereinbart worden waren, handelt es sich bei dem vereinbarten Honorar nur dann nicht um den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag, wenn und soweit dieses Honorar objektiv deutlich überhöht und dies subjektiv für den Geschädigten erkennbar ist(vgl. so LG Mannheim, Urteil vom 5.2.2016 - 1 S 119/15 für Sachverständigenkosten ). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Lübeck, 31.05.2017 - 22 C 681/17
Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers({vergleiche insoweit BGH, Urteil vom 29.10.1974-Vi ZR 42/73). - LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11
Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko
Auszug aus AG Lübeck, 31.05.2017 - 22 C 681/17
Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen (vergleiche insoweit Landgericht Hamburg, Urteil vom 4.6.2013-302 O 92/11).