Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 239/12, 19 OWi - 89 Js 1877/12 - 239/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2225
AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 239/12, 19 OWi - 89 Js 1877/12 - 239/12 (https://dejure.org/2013,2225)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 04.02.2013 - 19 OWi 239/12, 19 OWi - 89 Js 1877/12 - 239/12 (https://dejure.org/2013,2225)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 19 OWi 239/12, 19 OWi - 89 Js 1877/12 - 239/12 (https://dejure.org/2013,2225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung einer vorgesehenen Regelgeldbuße von 80,- EUR auf nicht registerpflichtige 35,- EUR bei Vorliegen eines Grenzfalls gem. § 4 Abs. 3 StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung einer vorgesehenen Regelgeldbuße von 80,- EUR auf nicht registerpflichtige 35,- EUR bei Vorliegen eines Grenzfalls gem. § 4 Abs. 3 StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterschreitung des Sicherheitsabstandes und das Bußgeld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was LKW-Fahrer, denen ein Abstandsverstoß vorgeworfen wird, wissen sollten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.10.2009 - 4 Ss OWi 800/09

    Zulässigkeit einer Abstandsermittlung mittels Videoaufzeichnung

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 239/12
    Soweit das Select-System mittels digitaler Videotechnik nur Fahreraufnahmen/Fahrzeugfrontkurzaufnahmen nach vorheriger Feststellung eines Unterschreitens des erforderlichen Sicherheitsabstands fertigt, ist zumindest § 100h StPO Ermächtigungsgrundlage hierfür (OLG Hamm NJW-Spezial 2010, 107).
  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 239/12
    Der vom System vorgenommene Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit, die Zugrundelegung des jeweils für den Betroffenen günstigsten Wertes der Messlinie und der so ermittelten Abstände sowie die Außerachtlassung der Fahrzeugüberhänge sind ausreichend, um alle möglichen Betriebsfehlerquellen auszugleichen (vgl. zu alledem: OLG Dresden, DAR 2005, 637 = VRR 2005, 315; Krumm, Verkehrsordnungswidrigkeiten, 2012, Rn. 584 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10

    Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 239/12
    Die Heranziehung des § 100h StPO als Ermächtigungsgrundlage für derartige Messungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG, 2 BvR 1447/10 vom 12.8.2010.
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