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   AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04   

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https://dejure.org/2005,24682
AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04 (https://dejure.org/2005,24682)
AG Lünen, Entscheidung vom 18.01.2005 - 7 C 126/04 (https://dejure.org/2005,24682)
AG Lünen, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 7 C 126/04 (https://dejure.org/2005,24682)
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  • LG Verden, 23.11.2001 - 1 S 56/01

    Ersatzfähige geschätzte Dauer einer (noch) nicht durchgeführten Reparatur

    Auszug aus AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
    Denn da die Nutzbarkeit als solche bereits als geldwerter Vermögensanteil anzusehen ist, stellt jede vorübergehende Entziehung einen Vermögensschaden dar (vgl. ausdrücklich LG Verden NZV 2002, 330 und passim OLG Düsseldorf NZV 03, 379).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
    Bei anderer Betrachtung würde auch derjenige, der mangels finanzieller Mittel von der Möglichkeit einer Ersatzwagenbeschaffung bzw. der Fahrzeugreparatur keinen Gebrauch machen kann, ungerechtfertigt gegenüber anderen Geschädigten benachteiligt (LG Verden, aaO, Mit Hinweis auf BGHZ 86, 128 (132); 98, 212 (221)).
  • LG Osnabrück, 09.10.2002 - 2 S 550/02
    Auszug aus AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
    Da zusammenfassend schon aus den genannten Gründen keine klägerischen Ansprüche bestehen, hatte das Gericht weder über die "vorsorglich erklärte Aufrechnung" der Beklagtenseite noch über eine "Anerkenntniswirkung" der Zahlung von DAV-Rechtsanwaltsgebühren (vgl. dazu etwa auch LG Osnabrück, Urt. v. 9.10.2002 - 2 S 550/02 - in Schaden-Praxis 2003, 327) zu entscheiden.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
    Bei anderer Betrachtung würde auch derjenige, der mangels finanzieller Mittel von der Möglichkeit einer Ersatzwagenbeschaffung bzw. der Fahrzeugreparatur keinen Gebrauch machen kann, ungerechtfertigt gegenüber anderen Geschädigten benachteiligt (LG Verden, aaO, Mit Hinweis auf BGHZ 86, 128 (132); 98, 212 (221)).
  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03

    Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs

    Auszug aus AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
    Bei Privatfahrzeugen setzt der Anspruch auf Nutzungsausfall daher grundsätzlich nur Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille voraus (vgl. etwa OLG Hamm, NZV 04, 472 und KG Berlin NZV 04, 470).
  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
    Bei Privatfahrzeugen setzt der Anspruch auf Nutzungsausfall daher grundsätzlich nur Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille voraus (vgl. etwa OLG Hamm, NZV 04, 472 und KG Berlin NZV 04, 470).
  • OLG Köln, 08.03.2004 - 16 U 111/03

    Keine Nutzungsentschädigung bei längerem Zuwarten mit Fahrzeugreparatur oder

    Auszug aus AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
    Damit kann hier letztlich dahingestellt bleiben, ob allein aufgrund des Zeitablaufs bis zur Reparatur eine tatsächliche Vermutung für den fehlenden Nutzungswillen besteht oder ob diese Vermutung hier wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles - insbesondere der finanziellen Schwierigkeiten des Klägers - gerade nicht besteht (vgl. zum vermuteten mangelnden Nutzungswillen etwa: OLG Köln MDR 04, 1114 und AG Schweinfurt DAR 99, 556).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 1 U 43/02

    Haftungsverteilung bei Linksabbiegerunfall an einer Ampelkreuzung;

    Auszug aus AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
    Denn da die Nutzbarkeit als solche bereits als geldwerter Vermögensanteil anzusehen ist, stellt jede vorübergehende Entziehung einen Vermögensschaden dar (vgl. ausdrücklich LG Verden NZV 2002, 330 und passim OLG Düsseldorf NZV 03, 379).
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