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   AG Lahr, 08.03.2002 - 1 F 9/02   

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https://dejure.org/2002,15388
AG Lahr, 08.03.2002 - 1 F 9/02 (https://dejure.org/2002,15388)
AG Lahr, Entscheidung vom 08.03.2002 - 1 F 9/02 (https://dejure.org/2002,15388)
AG Lahr, Entscheidung vom 08. März 2002 - 1 F 9/02 (https://dejure.org/2002,15388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizien für die Schätzung des tatsächlichen Lebensalters einer Person; Verhältnismäßigkeit eines Handwurzeltests durch Röntgen; Anordnung einer Vormundschaft trotz bestehender Zweifel an der Minderjährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Freising, 10.07.2000 - 50 F 358/00
    Auszug aus AG Lahr, 08.03.2002 - 1 F 9/02
    Ein möglicher Handwurzeltest durch Röntgen (vgl. dazu AG Freising, FamRZ 2001, S. 1317, 1318) erscheint angesichts der Rechtsfolgen der hier zu treffenden Entscheidung unverhältnismäßig.

    Trotz der Zweifel an der Minderjährigkeit war jedoch Vormundschaft anzuordnen (im Ergebnis ebenso AG Freising, FamRZ 2001, S. 1317).

  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der

    Im weiteren belegt auch die jeweils auf 176 festgelegte Zahl der in beiden Schulformen in den Klassenstufen 5 bis 10 zu haltenden Unterrichtsstunden die Annahme im wesentlichen identischer Arbeitsbelastung der in der Sekundarstufe I eingesetzten Lehrer vgl. zu den Stundentafeln im einzelnen § 4 Abs. 4 GesVO mit Anlage 1 und § 4 Abs. 1 Satz 2 ERS-VO mit Anlagen 1.1, 1.2 und 1.3; die Abweichung der Stundentafel in einigen Fächern, u.a. dem Fach Deutsch, nach oben in der Erweiterten Realschule gegenüber der Gesamtschule ist im gegebenen Zusammenhang ohne Belang, vgl. dazu unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit bei der - bereits angesprochenen - landesweit einheitlichen Abschlußprüfung VG Saarlouis, Beschluß vom 26.3.2002 - 1 F 9/02 -, Seite 4 f.
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