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   AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07   

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https://dejure.org/2009,27823
AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07 (https://dejure.org/2009,27823)
AG Lahr, Entscheidung vom 09.02.2009 - 5 C 254/07 (https://dejure.org/2009,27823)
AG Lahr, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 5 C 254/07 (https://dejure.org/2009,27823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen einer Beratungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen einer Beratungshilfe; Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Festsetzung einer aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Vorbem. 3Abs. 4; RVG Nr. 2300; RVG Nr. 2503
    Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen einer Beratungshilfe; Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Festsetzung einer aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im

    Auszug aus AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07
    Der Erinnerungsführer stützt seine Auffassung, dass eine Anrechnung nicht zu erfolgen habe, im Wesentlichen auf die Entscheidung des OLG Stuttgarts vom 15.01.2008 -8 WF 5/08-.

    Das Gericht folgt nicht der von dem OLG Stuttgart (Beschluss vom 13.01.2009 -8 WF 5/08-) vertretenen Ansicht, dass bereits bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass der Rechtssuchende zu den zur Gewährung von Beratungshilfe Berechtigten gehören könnte, allenfalls eine hälftige Gebühr nach RVG VV-Nr. 2503 abzuziehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 13 OA 190/08

    Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07
    Eine Anrechnung nach RVG VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 setzt den Anfall einer Geschäftsgebühr voraus, so dass nur eine Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2503 zur Anrechnung kommt (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.11.2008 -13 OA 190/08, entgegen OLG Schleswig, Beschluss vom 11.03.2008 -15 WF 356/07-).
  • OLG Schleswig, 11.03.2008 - 15 WF 356/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr für die

    Auszug aus AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07
    Eine Anrechnung nach RVG VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 setzt den Anfall einer Geschäftsgebühr voraus, so dass nur eine Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2503 zur Anrechnung kommt (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.11.2008 -13 OA 190/08, entgegen OLG Schleswig, Beschluss vom 11.03.2008 -15 WF 356/07-).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07
    Insoweit ist festzustellen, dass der 8. Senat des OLG Stuttgarts im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07-, in der der Bundesgerichtshof seine Auffassungen zu Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bekräftigt hat, seine ursprünglichen Ansichten modifiziert hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2009 -8 WF 211/08-).
  • OLG Braunschweig, 12.09.2008 - 2 W 358/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07
    Bei der vorzunehmenden Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist für die Berechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die Tabelle nach § 49 RVG abzustellen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.09.2008 -2 W 358/08-).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der

    Auszug aus AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07
    In einem solchen Fall fällt grundsätzlich die Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009 -I-10 W 120/08-).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 8 WF 211/08

    Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07
    Insoweit ist festzustellen, dass der 8. Senat des OLG Stuttgarts im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07-, in der der Bundesgerichtshof seine Auffassungen zu Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bekräftigt hat, seine ursprünglichen Ansichten modifiziert hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2009 -8 WF 211/08-).
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