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   AG Lahr, 12.02.2010 - 5 C 164/09   

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https://dejure.org/2010,17750
AG Lahr, 12.02.2010 - 5 C 164/09 (https://dejure.org/2010,17750)
AG Lahr, Entscheidung vom 12.02.2010 - 5 C 164/09 (https://dejure.org/2010,17750)
AG Lahr, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 5 C 164/09 (https://dejure.org/2010,17750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haustürgeschäft: Rechte des Anlegers einer BGB-Gesellschaft; außerordentliche Kündigung bei irreführenden Angaben in Beitrittserklärung und Prospekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Zahlung rückständiger Gesellschaftsbeiträge aus der Beteiligung an einer Vermögensverwaltergesellschaft bürgerlichen Rechts; Außerordentliche Kündigung eines Gesellschafters bei irreführenden Angaben in der Beitrittserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus AG Lahr, 12.02.2010 - 5 C 164/09
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.09.1999 -II ZR 371/98- haften die Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes kraft Gesetzes auch persönlich.
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus AG Lahr, 12.02.2010 - 5 C 164/09
    Dies erfordert ein gerechter Ausgleich der Interessen der Gesamtheit der Mitglieder der Gesellschaft am Bestand der Gesellschaft sowie der Gläubiger an der Erhaltung der Haftungsmasse (BGH Beschluss vom 05.05.2008 -II ZR 292/06-).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus AG Lahr, 12.02.2010 - 5 C 164/09
    Die Widerrufsbelehrung enthält zwar nur einen Hinweis auf die Pflichten des Verbrauchers im Falle eines Widerrufes, was die Widerrufsbelehrung grundsätzlich unwirksam machen kann (BGH Urteil vom 12.04.2007 -VII ZR 122/06-).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus AG Lahr, 12.02.2010 - 5 C 164/09
    In einem solchen Fall ist nur der Vertreter haftbar zu machen (BGH Urteil vom 24.04.1978 -II ZR 172/76-).
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