Rechtsprechung
   AG Lahr, 26.10.2007 - 5 C 138/07   

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https://dejure.org/2007,6065
AG Lahr, 26.10.2007 - 5 C 138/07 (https://dejure.org/2007,6065)
AG Lahr, Entscheidung vom 26.10.2007 - 5 C 138/07 (https://dejure.org/2007,6065)
AG Lahr, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 5 C 138/07 (https://dejure.org/2007,6065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fernabsatzvertrag: Nutzungsersatz nach Widerruf eines Fernabsatzvertrages; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung der Fernabsatzrichtlinie

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hat Onlinehändler nach einem Widerruf durch den Verbraucher Anspruch auf Nutzungsersatz?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertersatz wegen Nutzung der bestellten Ware bei Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist aufgrund unwirksamer Widerrufsbelehrung; Wertersatz bei Verschlechterung der Sache durch bestimmungsgemäßen Gebrauch bei Hinweis in Textform auf die Rechtsfolge und auf die ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Europarechtswidrigkeit nationaler Bestimmungen zum Wertersatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nutzungsersatz nach Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Darf für die Nutzung der Ware während der Widerrufsfrist eine Gebühr verlangt werden?

  • beck.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Wertersatzes bei einem Widerruf des Verbrauchers - Vorlagebeschluss

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Darf für die Nutzung der Ware während der Widerrufsfrist eine Gebühr verlangt werden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 270
  • BB 2008, 694
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.03.2009 - VIII ZR 149/08

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Damit könnte eine Wertersatzpflicht, wie sie nach nationalem deutschem Recht im Falle des Verbrauchs der Ware besteht (siehe oben unter 2 c), unvereinbar sein (vgl. Vorlagebeschluss des AG Lahr, MMR 2008, 270; MünchKommBGB/Masuch, 5. Aufl., § 357 Rdnr. 5 f. m.w.N).
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