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AG Lahr, 27.01.2002 - 4 Gs 24/02 |
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Verfahrensgang
- AG Lahr, 27.01.2002 - 4 Gs 24/02
- AG Offenburg, 27.03.2002 - 5 Gs 137/02
- LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02
Wird zitiert von ...
- LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02
DNA-Analyse: Voraussetzungen der Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe und …
Für den Fall, dass an den unter Ziff. 1 genannten Fangeinrichtungen oder an der nach dem Beschluss des Amtsgerichts Lahr vom 27.01.2002 (4 Gs 24/02) zu untersuchenden Schweißspur geeignetes DNA-Spurenmaterial festgestellt wird, wird gemäß § 81 e Abs. 1 StPO die molekulargenetische Untersuchung der unter Ziff. 2 genannten Speichelprobe des Beschuldigten ... zur Feststellung der Tatsache angeordnet, ob das DNA-Spurenmaterial von dem Beschuldigten stammt.In dem -- damals noch gegen "unbekannt" geführten -- Ermittlungsverfahren ordnete das Amtsgericht L. mit Beschluss vom 27.01.2002 (4 Gs 24/02) die molekulargenetische Untersuchung der bei der Tat z.N. von ... gesicherten Schweißspur an der Fangeinrichtung durch einen Sachverständigen des Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamts Baden-Württemberg an.