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   AG Landau/Isar, 21.12.2017 - 4 C 318/17   

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https://dejure.org/2017,55119
AG Landau/Isar, 21.12.2017 - 4 C 318/17 (https://dejure.org/2017,55119)
AG Landau/Isar, Entscheidung vom 21.12.2017 - 4 C 318/17 (https://dejure.org/2017,55119)
AG Landau/Isar, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 4 C 318/17 (https://dejure.org/2017,55119)
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  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Landau/Isar, 21.12.2017 - 4 C 318/17
    So schuldet nach BGH, Urteil vom 29.10.1974, AZ: VI ZR 42/73 bei der Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs der Schädiger als Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftrage Werkstatt infolge unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat.
  • LG Köln, 13.04.2012 - 24 O 411/10

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall nach Berechtigung eines Fahrers zum rechts

    Auszug aus AG Landau/Isar, 21.12.2017 - 4 C 318/17
    Der eintrittpflichtige Haftpflichtversicherer des Schädigers kann dem Geschädigten diese fehlende Zulassung als Mietwagen somit nicht entgegenhalten, da eventuelle Mängel im Mietvertrag im Verhältnis Mieter/Vermieter auf den dem Kläger entstandenen Schaden keinen Einfluss haben (vgl LG Köln, Urteil vom 13.12.2012 AZ: 24 O 411/10).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Landau/Isar, 21.12.2017 - 4 C 318/17
    In ihm schlagen sich die Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig nieder (vgl BGH, Urteil vom 22.07.2014, VI ZR 357/13).
  • OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3766/15

    Verkehrsunfall aufgrund eines Spurwechsels - Schadenspositionen

    Auszug aus AG Landau/Isar, 21.12.2017 - 4 C 318/17
    Der Einwand, die Anmietung des Kraftfahrzeugs sie nicht erforderlich, ist durch diese Zahlung eines Teilbetrages bereits verwirkt und in Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG München vom 27.06.2016, AZ: 10 U 3766/15 als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten.
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