Rechtsprechung
   AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14582
AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11 (https://dejure.org/2013,14582)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2013 - 5 C 1089/11 (https://dejure.org/2013,14582)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 5 C 1089/11 (https://dejure.org/2013,14582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 249 BGB, § 287 Abs 1 ZPO, § 404a ZPO, § 5 PAngV
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Eignung des Fraunhofer Marktpreisspiegels als Schätzgrundlage im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähige Miewagenkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel

  • ra.de
  • captain-huk.de

    VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zur Ermittlung des Mietwagen-Normaltarifs in der Südpfalz ist der Schwacke AMS 2010 heranzuziehen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Frage, ob die geltend gemachten Mietwagenkosten als zur Herstellung des früheren Zustands erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB anzusehen sind, danach zu beantworten, ob sie sich im Rahmen des außerhalb des sogenannten Unfallersatzgeschäfts im örtlichen Bereich des Geschädigten üblichen Mietwagentarifs (= Normaltarif) bewegen (vergl. BGH VI ZR 6/09, Urteil vom 09.03.2010, Versicherungsrecht 2010, 1053 ff. m.w.N.).

    Auszugehen ist nach der Prämisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon, dass der Geschädigte ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten ist, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg zur Schadensbehebung zu wählen (vergl. BGH Urteil vom 09.03.2010 DAR 2010, 462 m.w.N.).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 111/11

    Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11
    Insoweit wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2012, Aktenzeichen I ZR 111/11, Bezug genommen, die sich unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten mit Preisverzeichnissen von Autovermietern befasst und aus der sich ergibt, dass Autovermieter durchaus Preisverzeichnisse zur Verfügung haben, sei es per Aushang oder sei es an einem Rechner vor Ort.
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11
    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis zur Wiederherstellung seiner Mobilität objektiv ersetzt verlangen kann (vergl. KG Urteil vom 02.09.2010, DAR 2010, 642 ff., BGH Urteil vom 24.06..2008, DAR 2008, 643 ff. m.w.N.).
  • KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11
    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis zur Wiederherstellung seiner Mobilität objektiv ersetzt verlangen kann (vergl. KG Urteil vom 02.09.2010, DAR 2010, 642 ff., BGH Urteil vom 24.06..2008, DAR 2008, 643 ff. m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11
    Diese Rechtsprechungsänderung ist für den erkennenden Richter Veranlassung, beide Mietpreisspiegel nochmals auf den "Prüfstand" zu stellen, obwohl der BGH beide Mietpreisspiegel als geeignete Schätzgrundlagen im Rahmen der Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO zur Ermittlung des Normaltarifs grundsätzlich anerkannt hat (vergl. BGH NJW-RR 2011, 823).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11
    Vorliegend umfasst die Abtretung ausschließlich und unzweideutig nur die "Schadenersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten" (vergl. BGH, Urteil vom 31.01.2012, NJW 2012, 1005).
  • LG Landau/Pfalz, 10.07.2012 - 1 S 99/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11
    Diese Mietpreisermittlung erscheine auch in methodischer Hinsicht vorzugswürdig, weil sie auf einer "verdeckten" Datenerhebung beruhe (vergl. Urteil vom 22.05.2012, AZ: 1 S 99/11 zu 5 C 208/10 Amtsgericht Landau in der Pfalz).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von

    Letztlich ist das Raster der Frauenhofer-Liste auch gröber, da - anders als bei der Schwacke-Liste - nur zweistellige Postleitzahlengebiete abgebildet werden (vgl. zu allem: OLG Karlsruhe aaO.; OLG Köln, Urt. v. 26. Februar 2013 - 3 U 141/12; LG Köln, Urt. v. 19. November 2009 - 23 O 136/09; AG Landau (Pfalz), Urt. v. 14. Juni 2013 - 5 C 1089/11, jew. zit. n. juris).
  • LG Landau/Pfalz, 25.03.2014 - 1 S 96/13

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Berechnung der Höhe von Mietwagenkosten

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 14.6.2013, Az. 5 C 1089/11, abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2013 - 1 U 165/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Letztlich ist das Raster der Frauenhofer-Liste auch gröber, da - anders als bei der Schwacke-Liste - nur zweistellige Postleitzahlengebiete abgebildet werden (vgl. zu allem: OLG Karlsruhe a.a.O..; OLG Köln, Urt. v. 26. Februar 2013 - 3 U 141/12; LG Köln, Urt. v. 19. November 2009 - 23 O 136/09; AG Landau (Pfalz), Urt. v. 14. Juni 2013 - 5 C 1089/11, jew. zit. n. [...]).
  • AG Meldorf, 13.03.2014 - 80 C 555/13

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei einer zwei bis drei Wochan

    Das Gericht folgt nicht der Rechtsauffassung des Amtsgericht Landau (Pfalz) vom 14.06.2013 Az: 5 C 1089/11, sondern vielmehr der Rechtsauffassung des OLG Hamm, Urteil vom 19.02.2010, Az: 9 O 147/09; im Ergebnis wirkt sich der Abzug jedoch nicht aus (wird ausgeführt).
  • AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 189/11
    Aktenzeichen: 5 C 1089/11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht