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   AG Landau/Pfalz, 25.07.2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16   

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https://dejure.org/2016,69454
AG Landau/Pfalz, 25.07.2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16 (https://dejure.org/2016,69454)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 25.07.2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16 (https://dejure.org/2016,69454)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16 (https://dejure.org/2016,69454)
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Volltextveröffentlichung

  • rewis.io

    "Griechische Anlaufbescheinigung" als aufenthaltsrechtliches Papier iSd § 276a StGB; Anwendung des Art. 31 GFK auf Begleitdelikte (hier: Verschaffen amtlicher Ausweise)

Verfahrensgang

 
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  • AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14

    Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen: Persönlicher

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 25.07.2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16
    Daher greift hier Art. 31 der Genfer Konvention ein, wonach auch das Begleitdelikt des Verschaffens amtlicher Ausweise neben der unerlaubten Einreise straffrei bleiben muss (vgl. AG Kehl, BeckRS 2016, 07863).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 25.07.2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16
    Anders als bei von der Staatsanwaltschaft zitierten Entscheidungen des OLG München (5 St RR (II) 208/12; 5 St RR (II) 79/10)) und auch der vom Bundesverfassungsgericht geprüften Sachlage (vgl. Beschluss vom 08.12.2014, 2 BvR 450/11; NVwZ 2015, 361) hat der hier beschuldigte Angeschuldigte das Dokument zu keinem Zeitpunkt vorgelegt bzw. auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland benutzt.
  • OLG München, 29.03.2010 - 5St RR (II) 79/10

    Urkundenfälschung: Unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers in das Bundesgebiet

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 25.07.2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16
    Anders als bei von der Staatsanwaltschaft zitierten Entscheidungen des OLG München (5 St RR (II) 208/12; 5 St RR (II) 79/10)) und auch der vom Bundesverfassungsgericht geprüften Sachlage (vgl. Beschluss vom 08.12.2014, 2 BvR 450/11; NVwZ 2015, 361) hat der hier beschuldigte Angeschuldigte das Dokument zu keinem Zeitpunkt vorgelegt bzw. auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland benutzt.
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