Rechtsprechung
AG Landshut, 01.10.2019 - 1 F 920/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1666, § 1666a, § 1697a, § 1909; FamFG § 38 Abs. 3 S. 3, § 53 Abs. 2 S. 2
Kindesschutzverfahren: Bejahung einer Kindeswohlgefährdung im einstweiligen Anordnungsverfahren bei gesteigerter Aggressivität und fehlender Impulskontrolle des Kindes; Entziehung der elterlichen Sorge - rewis.io
Kindeswohl, Kind, Psychotherapie, Verfahren, Anordnung, Gefahr, Zeitpunkt, Entziehung, Eltern, Form, Erziehungsbeistandschaft, Schule, Kostenentscheidung, Mutter, elterlichen Sorge, einstweiligen Anordnung, Kosten des Verfahrens
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Verletzung des Elternrechts durch auf § 1696 BGB anstelle von §§ 1666, 1666a BGB …
Auszug aus AG Landshut, 01.10.2019 - 1 F 920/19
Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschlus 17.06.2009, 1 BvR 467/09).