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AG Landshut, 02.06.2016 - IK 334/16 |
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Verfahrensgang
- AG Landshut, 02.06.2016 - IK 334/16
- LG Landshut, 24.10.2016 - 33 T 1670/16
Wird zitiert von ...
- LG Landshut, 24.10.2016 - 33 T 1670/16
Anforderungen an die persönliche Beratung im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 02.06.2016, Az. IK 334/16 aufgehoben und das Verfahren dem Amtsgericht Landshut zur weiteren Behandlung sowie zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit der Vorgabe zurückgeleitet, den Antrag des Antragstellers nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses abzuweisen.