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AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15 |
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- OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04
Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15
Der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens verstößt weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 noch gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er sein Fahrzeug vor Zugang des Restwertangebots durch die Haftpflichtversicherer veräußert; er ist nicht verpflichtet, dem Schädiger Gelegenheit zu bieten, ein besseres Restwertangebot unterbreiten zu können und auch nicht verpfichtet, die Versicherung von seiner Verkaufsabsicht zu benachrichtigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1470, OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2011, 12 U 1059/10, BGH NJW 2005, 3134, 3135; anderer Auffassung: OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, 13 U 80/12). - OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des …
Auszug aus AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15
Der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens verstößt weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 noch gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er sein Fahrzeug vor Zugang des Restwertangebots durch die Haftpflichtversicherer veräußert; er ist nicht verpflichtet, dem Schädiger Gelegenheit zu bieten, ein besseres Restwertangebot unterbreiten zu können und auch nicht verpfichtet, die Versicherung von seiner Verkaufsabsicht zu benachrichtigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1470, OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2011, 12 U 1059/10, BGH NJW 2005, 3134, 3135; anderer Auffassung: OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, 13 U 80/12). - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15
Der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens verstößt weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 noch gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er sein Fahrzeug vor Zugang des Restwertangebots durch die Haftpflichtversicherer veräußert; er ist nicht verpflichtet, dem Schädiger Gelegenheit zu bieten, ein besseres Restwertangebot unterbreiten zu können und auch nicht verpfichtet, die Versicherung von seiner Verkaufsabsicht zu benachrichtigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1470, OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2011, 12 U 1059/10, BGH NJW 2005, 3134, 3135; anderer Auffassung: OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, 13 U 80/12). - OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1059/10
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Obliegenheiten des Geschädigten zur …
Auszug aus AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15
Der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens verstößt weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 noch gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er sein Fahrzeug vor Zugang des Restwertangebots durch die Haftpflichtversicherer veräußert; er ist nicht verpflichtet, dem Schädiger Gelegenheit zu bieten, ein besseres Restwertangebot unterbreiten zu können und auch nicht verpfichtet, die Versicherung von seiner Verkaufsabsicht zu benachrichtigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1470, OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2011, 12 U 1059/10, BGH NJW 2005, 3134, 3135; anderer Auffassung: OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, 13 U 80/12).