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   AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15   

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https://dejure.org/2015,46842
AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15 (https://dejure.org/2015,46842)
AG Landshut, Entscheidung vom 30.10.2015 - 1 C 1215/15 (https://dejure.org/2015,46842)
AG Landshut, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 1 C 1215/15 (https://dejure.org/2015,46842)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    §§ 7, 17 StVG, § 115 VVG, § 249 BGB
    Unfallregulierung, Restwert, Gutachten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15
    Der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens verstößt weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 noch gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er sein Fahrzeug vor Zugang des Restwertangebots durch die Haftpflichtversicherer veräußert; er ist nicht verpflichtet, dem Schädiger Gelegenheit zu bieten, ein besseres Restwertangebot unterbreiten zu können und auch nicht verpfichtet, die Versicherung von seiner Verkaufsabsicht zu benachrichtigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1470, OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2011, 12 U 1059/10, BGH NJW 2005, 3134, 3135; anderer Auffassung: OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, 13 U 80/12).
  • OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12

    Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des

    Auszug aus AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15
    Der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens verstößt weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 noch gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er sein Fahrzeug vor Zugang des Restwertangebots durch die Haftpflichtversicherer veräußert; er ist nicht verpflichtet, dem Schädiger Gelegenheit zu bieten, ein besseres Restwertangebot unterbreiten zu können und auch nicht verpfichtet, die Versicherung von seiner Verkaufsabsicht zu benachrichtigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1470, OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2011, 12 U 1059/10, BGH NJW 2005, 3134, 3135; anderer Auffassung: OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, 13 U 80/12).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15
    Der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens verstößt weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 noch gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er sein Fahrzeug vor Zugang des Restwertangebots durch die Haftpflichtversicherer veräußert; er ist nicht verpflichtet, dem Schädiger Gelegenheit zu bieten, ein besseres Restwertangebot unterbreiten zu können und auch nicht verpfichtet, die Versicherung von seiner Verkaufsabsicht zu benachrichtigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1470, OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2011, 12 U 1059/10, BGH NJW 2005, 3134, 3135; anderer Auffassung: OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, 13 U 80/12).
  • OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1059/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Obliegenheiten des Geschädigten zur

    Auszug aus AG Landshut, 30.10.2015 - 1 C 1215/15
    Der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens verstößt weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 noch gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er sein Fahrzeug vor Zugang des Restwertangebots durch die Haftpflichtversicherer veräußert; er ist nicht verpflichtet, dem Schädiger Gelegenheit zu bieten, ein besseres Restwertangebot unterbreiten zu können und auch nicht verpfichtet, die Versicherung von seiner Verkaufsabsicht zu benachrichtigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1470, OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2011, 12 U 1059/10, BGH NJW 2005, 3134, 3135; anderer Auffassung: OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, 13 U 80/12).
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