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   AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15   

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https://dejure.org/2015,7521
AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15 (https://dejure.org/2015,7521)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15 (https://dejure.org/2015,7521)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 02. April 2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15 (https://dejure.org/2015,7521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 Abs 1a StVO, § 261 StPO, § 265 StPO, § 71 OWiG
    Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: Beweiswürdigung der Aussage eines Polizeibeamten unter Bezugnahme auf die von ihm erstatte Anzeige; Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung bei nicht angegebener Schuldform im Bußgeldbescheid

  • verkehrslexikon.de

    Handybenutzung und Beweiswürdigung

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Mobiltelefonnutzung während der Fahrt - Beweiswürdigung Polizeibeamtenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Feststellung eines Verkehrsverstoßes aufgrund der Aussage eines Polizeibeamten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Halten eines Handys vor dem Gesicht und sprechen während der Autofahrt begründet Ordnungswidrigkeit - Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2013 - 2 (6) Ss 377/13

    Verkehrsordnungswidrigkeit des Aufnehmens oder Haltens eines Mobiltelefons

    Auszug aus AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15
    Der Grundsatz, dass bei im Bußgeldbescheid nicht angegebener Schuldform von fahrlässigem Handeln auszugehen ist und eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem Hinweis gemäß § 265 StPO erfolgen kann, gilt bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO nicht, weil ein solcher Verstoß, zumindest in aller Regel, nur vorsätzlich verwirklicht werden kann (Anschluss OLG Karlsruhe, 13. August 2013, 2 (6) Ss 377/13, VRR 2014, 43).

    Der Grundsatz, dass bei im Bußgeldbescheid nicht angegebener Schuldform von fahrlässigem Handeln auszugehen ist und eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem Hinweis gemäß § 265 StPO erfolgen kann, gilt bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO - Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt - nicht, weil ein solcher Verstoß, zumindest in aller Regel, nur vorsätzlich verwirklicht werden kann (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.08.2013 - 2 (6) Ss 377/13 - juris KG Berlin, Beschl. v. 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 - NJW 2006, 3080 OLG Hamm, Beschl. v. 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 (92/08) - NZV 2008, 583).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des

    Auszug aus AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15
    Wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr in allen Details erinnern kann und auf die von ihm erstattete Anzeige ergänzend Bezug nimmt, kann der Tatrichter den Verstoß wie angezeigt für erwiesen erachten, wenn der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, klar ist, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist, ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr vollständig in Erinnerung hat (Anschluss OLG Düsseldorf, 11. April 2014, IV-2 RBs 37/14, NZV 2015, 203).

    Wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr vollständig erinnern kann und ergänzend auf die von ihm erstattete Anzeige Bezug nimmt, muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.03.1999 - 2a Ss (OWi) 58/99 - (OWi) 15/99 II - juris), in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14, 2 RBs 37/14 -, juris).

  • OLG Jena, 22.05.2007 - 1 Ss 346/06

    Zur Hinweispflicht des Gerichts vor Erhöhung der Geldbuße

    Auszug aus AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15
    Insbesondere darf im Rahmen des § 17 OWiG die besonders gute Einkommenslage des Betroffenen nicht generell zu seinem Nachteil verwertet werden (OLG Jena, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 Ss 346/06), juris = VRS 113, 330; Krenberger, zfs 2015, 65 ff.).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08

    Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße

    Auszug aus AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15
    Der Grundsatz, dass bei im Bußgeldbescheid nicht angegebener Schuldform von fahrlässigem Handeln auszugehen ist und eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem Hinweis gemäß § 265 StPO erfolgen kann, gilt bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO - Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt - nicht, weil ein solcher Verstoß, zumindest in aller Regel, nur vorsätzlich verwirklicht werden kann (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.08.2013 - 2 (6) Ss 377/13 - juris KG Berlin, Beschl. v. 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 - NJW 2006, 3080 OLG Hamm, Beschl. v. 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 (92/08) - NZV 2008, 583).
  • OLG Bamberg, 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1660/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Nachteilige Berücksichtigung der

    Auszug aus AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15
    Dabei waren die beiden Voreintragungen sowohl im Sinne des § 29 StVG verwertbar (Anwendung alten Rechts, d.h. Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft, da Eintragung vor dem 01.05.2014) als auch inhaltlich mit dem jetzigen Tatvorwurf verknüpfbar (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1660/10, juris = DAR 2011, 92).
  • KG, 30.11.2005 - 3 Ws (B) 600/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Fehlerhafte Erhöhung der Regelgeldbuße

    Auszug aus AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15
    Der Grundsatz, dass bei im Bußgeldbescheid nicht angegebener Schuldform von fahrlässigem Handeln auszugehen ist und eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem Hinweis gemäß § 265 StPO erfolgen kann, gilt bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO - Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt - nicht, weil ein solcher Verstoß, zumindest in aller Regel, nur vorsätzlich verwirklicht werden kann (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.08.2013 - 2 (6) Ss 377/13 - juris KG Berlin, Beschl. v. 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 - NJW 2006, 3080 OLG Hamm, Beschl. v. 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 (92/08) - NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 2a Ss OWi 58/99
    Auszug aus AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15
    Wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr vollständig erinnern kann und ergänzend auf die von ihm erstattete Anzeige Bezug nimmt, muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.03.1999 - 2a Ss (OWi) 58/99 - (OWi) 15/99 II - juris), in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14, 2 RBs 37/14 -, juris).
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