Rechtsprechung
AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 25 StVG, § 41 StVO, § 49 StVO, § 4 Abs 1 BKatV
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren mit einem Messfahrzeug mit ungeeichtem Tacho - rabüro.de
Zur Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch ein ungeeichtes Tacho
- ra.de
- gaius.legal
Gegen Polizei als Zeugen ist schwer anzukommen
- bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren mit Messfahrzeug mit ungeeichtem Tacho
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 RBs 5/13
Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Nachfahren; …
Auszug aus AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14
Es ist dann ein Sicherheitsabschlag von 20% des abgelesenen Wertes ausreichend, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten auszuschließen (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2013, 1 RBs 5/13, juris; OLG Jena, Beschluss vom 26. Mai 2009, 1 Ss 124/09, VRS 117, 348).Es ist dann ein Sicherheitsabschlag von 20% des abgelesenen Wertes ausreichend, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten auszuschließen (OLG Hamm, Beschluss vom 07. Februar 2013 - 1 RBs 5/13 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 26.05.2009 - 1 Ss 124/09 - VRS 117, 348).
- OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
Feststellungen zum Sicherheits- oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der …
Auszug aus AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14
Es ist dann ein Sicherheitsabschlag von 20% des abgelesenen Wertes ausreichend, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten auszuschließen (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2013, 1 RBs 5/13, juris; OLG Jena, Beschluss vom 26. Mai 2009, 1 Ss 124/09, VRS 117, 348).Es ist dann ein Sicherheitsabschlag von 20% des abgelesenen Wertes ausreichend, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten auszuschließen (OLG Hamm, Beschluss vom 07. Februar 2013 - 1 RBs 5/13 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 26.05.2009 - 1 Ss 124/09 - VRS 117, 348).
- OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12
Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer …
Auszug aus AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14
Die Beschilderung war gut sichtbar und mehrfach vorhanden und muss demnach von einem durchschnittlichen Kraftfahrer wahrgenommen werden(OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 2 SsBs 76/12 - juris).
- OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von …
Auszug aus AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14
Das Gericht musste in diesem Fall - dies eingedenk der erst jüngst ergangenen Rechtsprechung des OLG Koblenz (Beschl. v. 07.05.2014 - Az 2 SsBs 22/14 - demnächst veröffentlicht in zfs 2014, Heft 8 / juris) sowie des OLG Celle (OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13 - juris) - von einem fahrlässigen Verstoß des Betroffenen ausgehen. - OLG Hamm, 15.09.2011 - 2 RBs 108/11
Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit außerhalb …
Auszug aus AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14
Zusätzliche Abzüge vom abgelesenen Wert müssen nicht vorgenommen werden und nur bei besonderen Umständen (z.B. schlechte Sicht, Nacht, evtl. ein- oder ausscherende andere Fahrzeuge) müssen auch gesonderte Feststellungen getroffen werden (OLG Hamm, Beschl. v. 15.09.2011 - 2 RBs 108/11;… vgl. auch König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., 2013, § 3 StVO, Rn. 56 m.w.N.;… Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 2. Aufl., 2010, S. 157 ff.). - OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14
Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung …
Auszug aus AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14
Das Gericht musste in diesem Fall - dies eingedenk der erst jüngst ergangenen Rechtsprechung des OLG Koblenz (Beschl. v. 07.05.2014 - Az 2 SsBs 22/14 - demnächst veröffentlicht in zfs 2014, Heft 8 / juris) sowie des OLG Celle (OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13 - juris) - von einem fahrlässigen Verstoß des Betroffenen ausgehen.