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   AG Langen, 22.01.2016 - 52 C 72/15   

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AG Langen, 22.01.2016 - 52 C 72/15 (https://dejure.org/2016,2014)
AG Langen, Entscheidung vom 22.01.2016 - 52 C 72/15 (https://dejure.org/2016,2014)
AG Langen, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 52 C 72/15 (https://dejure.org/2016,2014)
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    Ansprüche nach § 906 BGB: Schlichtung auch vor WEG-Verfahren erforderlich

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  • AG Düsseldorf, 30.06.2010 - 291a C 1995/10

    Notwendigkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung in

    Auszug aus AG Langen, 22.01.2016 - 52 C 72/15
    Diese Vorschriften gelten auch für die WEG-rechtliche Streitigkeiten, die nunmehr der ZPO unterliegen (vgl. Engelhardt, in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 43 WEG, Rn. 18, Reichel-Scherer, in jurisPK-BGB-Band 3, 7. Aufl. 2014, § 43 WEG, Rn. 14 ff.; Scheel, in Beck-OK BGB, 37 Edition, § 43 WEG, Rn. 1, vgl. auch AG Düsseldorf, Urt. Vom 30.06.2010-291a C 1995/10, ZMR 2010, 889).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03

    Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt

    Auszug aus AG Langen, 22.01.2016 - 52 C 72/15
    Ein Nachholen des Schlichtungsverfahrens nach Klageerhebung ist nicht möglich (BGH, Urteil vom 23.11.2004 - VI ZR 336/03, NZM 2005, 154).
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