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AG Langenfeld, 08.01.2015 - 34 C 41/13 |
Verfahrensgang
- AG Langenfeld, 08.01.2015 - 34 C 41/13
- LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 3/15
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 3/15
Widerruf von Lebensversicherungsverträgen bzw. Rentenversicherungsverträgen
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 08.01.2015, Az. 34 C 41/13, wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt unter Aufrechterhaltung der weiteren Anträge auf Vorlage zum EuGH und Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, 1. unter Abänderung des am 08.01.2015 verkündeten und am 13.01.2015 zugestellten Urteils des AG Langenfeld, Az.: 34 C 41/13 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 1.391,19 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.012 zu zahlen.
unter Abänderung des am 08.01.2015 verkündeten und am 13.01.2015 zugestellten Urteils des AG Langenfeld, Az.: 34 C 41/13 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten i.H.v. 261, 21 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.012 zu zahlen.
unter Abänderung des am 08.01.2015 verkündeten und am 13.01.2015 zugestellten Urteils des AG Langenfeld, Az.: 34 C 41/13 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 1.406,72 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.012 zu zahlen.
unter Abänderung des am 08.01.2015 verkündeten und am 13.01.2015 zugestellten Urteils des AG Langenfeld, Az.: 34 C 41/13 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten i.H.v. 261, 21 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.012 zu zahlen.