Rechtsprechung
AG Langenfeld, 11.08.2016 - 8 F 69/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Härtefallscheidung
- IWW
§ 1565 Abs. 1 S. 1, 2 BGB; § 1565 Abs. 2 BGB; § 1567 Abs. 1 S. 1, 2 BGB; § 128 FamFG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortsetzung der ehelichen Geschlechtsgemeinschaft über einen längeren Zeitraum; Ausschluss der Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres wegen vorangegangenen Fehlverhaltens
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Sozialrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine vorzeitige Ehescheidung bei Fortsetzung der ehelichen Geschlechtsgemeinschaft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 162/07
Zum Getrenntleben eines Ehepaares innerhalb der ehelichen Wohnung
Auszug aus AG Langenfeld, 11.08.2016 - 8 F 69/12
Dafür, dass die Beteiligten seit mindestens einem Jahr getrennt leben, trägt der die Scheidung begehrende Ehegatte die Beweislast (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Januar 2008 - 10 UF 162/07, OLGR 2008, 577, zitiert nach juris). - BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 538/80
Auslegung der Härteklausel
Auszug aus AG Langenfeld, 11.08.2016 - 8 F 69/12
Eine derartige Härte ist anzunehmen, wenn sich bei der Prognose, dass die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr erwartet werden kann - über den Tatbestand des Scheiterns der Ehe hinaus - in der Person des Antragsgegners liegende Gründe ergeben, die so schwer wiegen, dass dem antragstellenden Ehegatten bei objektiver Beurteilung nicht angesonnen werden kann, an den Antragsgegner als Ehepartner weiterhin gebunden zu sein (BGH FamRZ 1981, 127). - OLG Brandenburg, 05.10.1994 - 9 WF 124/94
Beurteilung einer stationären pychiatrischen Behandlung als nicht unzumutbare …
Auszug aus AG Langenfeld, 11.08.2016 - 8 F 69/12
Es ist nicht auf das subjektive Unzumutbarkeitsempfinden des verletzten Ehegatten abzustellen, sondern darauf, ob ein besonnener Dritter bei ruhiger Abwägung aller Umstände auf das Verhalten des anderen Ehegatten mit einem Scheidungsantrag reagieren würde (OLG Brandenburg, FamRZ 1995, 807;… Heintschel-Heinegg in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 2. Kap. Rn. 76).