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AG Laufen, 23.05.2013 - 2 C 670/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Beschädigung eines Fahrzeugs durch eine von einem Wohnmobil auf Grund einer Windböe losgerissenen Markise; Einordnung eines Wohnmobils als ein anderes mit einem Grundstück verbundenes Werk bzw. als ein Gebäude
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98
Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts
Auszug aus AG Laufen, 23.05.2013 - 2 C 670/12
Für eine mangelhafte Verankerung und deren Ursächlichkeit besteht bei Eintritt eines entsprechenden Schadensereignisses, sowie hier, bereits der Beweis des ersten Anscheins (BGH NJW 1999, 2593 [BGH 27.04.1999 - VI ZR 174/98] ).Diese wird auch nicht dadurch erschüttert, dass am Unfalltag, wie der Beklagte hier geltend macht, außerordentlich starker Wind geherrscht und eine Wind- bzw. Sturmböe die Markise losgerissen habe (so auch BGH NJW 1999, 2593 [BGH 27.04.1999 - VI ZR 174/98] im Falle eines zusammengebrochenen Baugerüstes).
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11
Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für …
Auszug aus AG Laufen, 23.05.2013 - 2 C 670/12
Diese ist nach BGH MDR 2012, 839 [BGH 08.05.2012 - VI ZR 37/11] nur im Bereich von Verkehrsunfällen ohne näheren Sachvortrag im Wege der richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO anzusetzen, im Übrigen jedoch besteht nach Ansicht des BGH, welcher das hiesige Gericht folgt, kein pauschaler Ersatzanspruch. - LG Karlsruhe, 07.08.2002 - 1 S 84/01
Haftung des Gebäudebesitzers: Haftung für Sturmschäden und Anforderungen an die …
Auszug aus AG Laufen, 23.05.2013 - 2 C 670/12
Hierzu gehören auch Wohnwagen einschließlich etwaiger Anbauten, wozu auch Markisen gehören (LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541).