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   AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12   

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AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12 (https://dejure.org/2013,4311)
AG Lebach, Entscheidung vom 22.02.2013 - 14 C 43/12 (https://dejure.org/2013,4311)
AG Lebach, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - 14 C 43/12 (https://dejure.org/2013,4311)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gericht richtet sich nicht nach dem Deckelungsurteil des LG Saarbrücken und verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten

Besprechungen u.ä.

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    Gericht richtet sich nicht nach dem Deckelungsurteil des LG Saarbrücken und verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ist regelmäßig von derErforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten einschließlich der Nebenkosten auszugehen, wenn sie sich innerhalb des Honorarkorridors bewegen, in dem nach der BVSK-Honorar Befragung 2008/9 beziehungsweise 2010/11 je nach Schadenshöhe 40% - 60% der BVSK-Mitglieder Ihr Honorar berechnen (LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 28.09.2011,  5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12, LG München I, Urteil vom 01.09.2011, Az. 19 S 7874/11, mit Einschränkung nur für das Grundhonorar LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 18 S 109/10).

    Soweit vorliegend für die Herstellung von Fotos ein Betrag von 2, 45 EUR pro Foto geltend gemacht wird, vermag das Gericht ebenfalls nicht festzustellen, dass diese Position erkennbar willkürlich ist Dass diese Position für den Laien erkennbar quasi willkürlich ist, kann nach Auffassung des erkennenden Gerichts deshalb nicht angenommen werden, weil andere Gerichte für das Erstellen von Fotos einen Betrag von 2, 45 EUR/Foto (Honorarkorridor der BVSK) zusprechen (vgl. etwa LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 23.09.2011, 5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12 ).

  • LG Oldenburg, 07.11.2012 - 5 S 443/12

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Sachverständigenhonorars für die Erstellung

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ist regelmäßig von derErforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten einschließlich der Nebenkosten auszugehen, wenn sie sich innerhalb des Honorarkorridors bewegen, in dem nach der BVSK-Honorar Befragung 2008/9 beziehungsweise 2010/11 je nach Schadenshöhe 40% - 60% der BVSK-Mitglieder Ihr Honorar berechnen (LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 28.09.2011,  5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12, LG München I, Urteil vom 01.09.2011, Az. 19 S 7874/11, mit Einschränkung nur für das Grundhonorar LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 18 S 109/10).

    Soweit vorliegend für die Herstellung von Fotos ein Betrag von 2, 45 EUR pro Foto geltend gemacht wird, vermag das Gericht ebenfalls nicht festzustellen, dass diese Position erkennbar willkürlich ist Dass diese Position für den Laien erkennbar quasi willkürlich ist, kann nach Auffassung des erkennenden Gerichts deshalb nicht angenommen werden, weil andere Gerichte für das Erstellen von Fotos einen Betrag von 2, 45 EUR/Foto (Honorarkorridor der BVSK) zusprechen (vgl. etwa LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 23.09.2011, 5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12 ).

  • LG Bonn, 28.09.2011 - 5 S 148/11

    Voraussetzungen für den Ersatz der Kosten für die Einholung eines

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ist regelmäßig von derErforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten einschließlich der Nebenkosten auszugehen, wenn sie sich innerhalb des Honorarkorridors bewegen, in dem nach der BVSK-Honorar Befragung 2008/9 beziehungsweise 2010/11 je nach Schadenshöhe 40% - 60% der BVSK-Mitglieder Ihr Honorar berechnen (LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 28.09.2011,  5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12, LG München I, Urteil vom 01.09.2011, Az. 19 S 7874/11, mit Einschränkung nur für das Grundhonorar LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 18 S 109/10).

    Soweit vorliegend für die Herstellung von Fotos ein Betrag von 2, 45 EUR pro Foto geltend gemacht wird, vermag das Gericht ebenfalls nicht festzustellen, dass diese Position erkennbar willkürlich ist Dass diese Position für den Laien erkennbar quasi willkürlich ist, kann nach Auffassung des erkennenden Gerichts deshalb nicht angenommen werden, weil andere Gerichte für das Erstellen von Fotos einen Betrag von 2, 45 EUR/Foto (Honorarkorridor der BVSK) zusprechen (vgl. etwa LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 23.09.2011, 5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12 ).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Dabei ist nach den schadensrechtlichen Grundsätzen der Geschädigte in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (LG Saarbrücken, a.a.O. mit Verweis auf BGHZ 154, 395, 398; 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; Urteile vom 28. Juni 2011 - VI ZR 184/10, VersR 2011, 1072 ff.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88, VersR 1989, 10561, und vom 23. Januar 2007 a.a.O.), das heißt, er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint (LG Saarbrücken, a.a.O., mit Verweis auf BGH, Urteile vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 659, und vom 28. Januar 2007 a.a.O).

    In der Rechtsprechung besteht weiterhin Übereinstimmung darin, dass nach § 249 Abs. 2 BGB der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen kann, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (LG Saarbrücken a.a.O., mit Verweis auf BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165; Urteile vom19. Februar 2008- VI ZR 32/07, VersR 2008, 5541, und vom 23. Januar2007 a.a.O.), wobei er nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten ist, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg  der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann.

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 26 U 11/11

    Bauvertrag: Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Der Feststellungsantrag ist zulässig und begründet, da eine Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten nicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden kann, weil die Vorschrift des § 104 Abs. 1 ZPO nur den Zeitpunkt ab Eingang des Festsetzungsantrages betrifft und im Übrigen § 104 Abs. 1 ZPO einen über die Verzinsung ab Eingang des Kostenfestsetzungsgesuches hinausgehender Schadenersatzanspruch auch nicht ausschließt (OLG Frankfurt 01.03.2012, 26 U 11/11) erkennt die Rechtsprechung verschiedentlich einen entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch an (OLG Frankfurt, a.a.O. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Sachverständigenkosten vom Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erforderlich und zweckmäßig ist ( LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, 13 S 109/10 mit Verweis auf BGH, Urteile vom 29. November 1988 - X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953, 956; vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 f., und vom 23, Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f.).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Wenn innerhalb der Rechtsprechung die Frage der Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten insoweit uneinheitlich beantwortet wird, wovon auch die Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken ausgeht (Urteil vom 22.06.2012, Az. 13 S 37/12, dort unter III. - zitiert nach juris-online), dann bedarf dieses Problem gegebenenfalls eher gesetzgeberischen Regelung oder höchstrichterlichen Entscheidung.
  • LG München I, 01.09.2011 - 19 S 7874/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ist regelmäßig von derErforderlichkeit der angefallenen Sachverständigenkosten einschließlich der Nebenkosten auszugehen, wenn sie sich innerhalb des Honorarkorridors bewegen, in dem nach der BVSK-Honorar Befragung 2008/9 beziehungsweise 2010/11 je nach Schadenshöhe 40% - 60% der BVSK-Mitglieder Ihr Honorar berechnen (LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 3 S 30/12, LG Bonn, Urteil vom 28.09.2011,  5 S 148/11, LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012, Az. 5 S 443/12, LG München I, Urteil vom 01.09.2011, Az. 19 S 7874/11, mit Einschränkung nur für das Grundhonorar LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 18 S 109/10).
  • BGH, 19.02.2008 - VI ZR 32/07

    Anforderungen an die Substantiierung der Notwendigkeit von Mietwagenkosten nach

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    In der Rechtsprechung besteht weiterhin Übereinstimmung darin, dass nach § 249 Abs. 2 BGB der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen kann, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (LG Saarbrücken a.a.O., mit Verweis auf BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165; Urteile vom19. Februar 2008- VI ZR 32/07, VersR 2008, 5541, und vom 23. Januar2007 a.a.O.), wobei er nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten ist, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg  der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann.
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    (BGH, Urteil vom 9. März 2010 - VI ZR 6/09, VersR 2010, 1053 f.), ohne dabei aber verpflichtet zu sein, dem ihm zugänglichen Markt zu erforschen, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (LG Saarbrücken, a.a.O.).
  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 22.02.2013 - 14 C 43/12 (20) - abgeändert, und die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 429, 01 ? sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 70, 20 ? jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2011 zu zahlen.

    unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das Urteil des AG Lebach vom 22.02.2013 Az.: 14 C 43/12 (20) abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen,.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Lebach vom 22.02.2013- 14 C 43/12 (20) - und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger mehr als 324, 65 ? Sachverständigenkosten und mehr als 70, 20 ? vorgerichtliche Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen seit dem 18.02.2011 zu zahlen.

  • LG Saarbrücken, 29.07.2013 - 13 S 41/13

    Verzinsungsanspruch: Ersatz des abstrakten Zinsschadens für verauslagte

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 22.02.2013 - 14 C 43/12 (20) - abgeändert, und die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 382, 96 ? sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von 70, 20 ? jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2011 zu zahlen.
  • AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14
    Die Abtretung erfolgte ausweislich des Tatbestandes der Vorinstanz (AG Lebach, Urt. v. 22.02.2013 14 C 43/12) an Erfüllung statt, § 364 Abs. 1 BGB.
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