Rechtsprechung
AG Leer, 02.09.2016 - 072 C 671/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- kanzleibeier.eu
Bewilligung von PKH für Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus AG Leer, 02.09.2016 - 72 C 671/16
Es ist anerkannt, dass eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB verletzt und im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig handelt (BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08 -, BGHZ 179, 238-249). - LG Landau/Pfalz, 27.05.1986 - 1 S 54/86
Auszug aus AG Leer, 02.09.2016 - 72 C 671/16
Seit langem ist ebenfalls in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine klares unberechtigtes Mieterhöhungsverlangen und eine unberechtigte Kündigung Schadensersatzansprüche auslösen kann (LG Landau (Pfalz), Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 S 54/86 -, juris).