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AG Lehrte, 03.08.2010 - 13 C 793/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90
Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine …
Auszug aus AG Lehrte, 03.08.2010 - 13 C 793/09
10 Die Abtretung einer ärztlichen oder zahnärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Verrechnungsstelle, die zum Zwecke der Rechnungserstellung und Einziehung unter Übergabe der Abrechnungsunterlagen erfolgt, ist wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 StGB) gemäß § 134 BGB nichtig, wenn der Patient ihr nicht zugestimmt hat (BGHZ 115, 123). - LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
Schwangerschaftsabbruch - unterblieben - Schadensersatz
Auszug aus AG Lehrte, 03.08.2010 - 13 C 793/09
Die davon abzugrenzende ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber minderjährigen Patienten (LG Köln, Urteil vom 17.09.2008 - 25 O 35/08, zit. nach JURIS;… Sommer: "Die ärztliche Schweigepflicht" in VersMed 1998, S. 1-2;… i.E. wohl auch Schönke/Schröder- Lenckner: StGB, 27. Aufl., § 203, Rdnr. 23).