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AG Leipzig, 23.09.1999 - ER 05 Gs 1034/99 |
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Verfahrensgang
- AG Leipzig, 23.09.1999 - ER 05 Gs 1034/99
- LG Leipzig, 20.10.1999 - 5 Qs 382/99
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99 Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 23. September 1999 - ER 05 Gs 1034/99 - und der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 20. Oktober 1999 - 5 Qs 382/99 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verletzen; sie werden aufgehoben.
Der als Rechtsanwalt tätige Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 13. Dezember 1999 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Leipzig vom 23. September 1999 - ER 05 Gs 1034/99 - sowie gegen die diese bestätigende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Leipzig vom 20. Oktober 1999 - 5 Qs 382/99 -.