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   AG Leipzig, 27.04.2006 - 111 C 2450/05   

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https://dejure.org/2006,37542
AG Leipzig, 27.04.2006 - 111 C 2450/05 (https://dejure.org/2006,37542)
AG Leipzig, Entscheidung vom 27.04.2006 - 111 C 2450/05 (https://dejure.org/2006,37542)
AG Leipzig, Entscheidung vom 27. April 2006 - 111 C 2450/05 (https://dejure.org/2006,37542)
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  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus AG Leipzig, 27.04.2006 - 111 C 2450/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urteil vom 19. April 2005 (Az.: VI ZR 37/04) steht fest, dass der Unfallersatztarif nur dann erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. § 24 9 Abs. 2 S.1 BGB ist, wenn der Geschädigte darlegt, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnisse und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade, für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war.
  • LG Leipzig, 10.05.2006 - 12 S 523/05
    Auszug aus AG Leipzig, 27.04.2006 - 111 C 2450/05
    Zustell- und Abholkosten sind erstattungsfähig (vgl. Amtsgericht Leipzig, Az.: 103 C 6207/05; Landgericht Leipzig, Az.: 12 S 523/05).
  • LG Leipzig, 06.01.2006 - 16 S 522/05
    Auszug aus AG Leipzig, 27.04.2006 - 111 C 2450/05
    Aufgrund dieser Aussage des Klägers, welche gem. § 286 ZPO zu würdigen ist, steht für das Gericht fest, dass der Kläger aufgrund seiner beruflichen Situation unmittelbar nach dem Unfalltag bereits ein Ersatzfahrzeug benötigt hat, so dass ihm schon deshalb keine Zeit blieb, Markterhebungen, zu welchen er ohnehin nicht verpflichtet ist, durchzuführen (vgl. Landgericht Leipzig, Urteil vom 06. Januar 2006, Az.: 16 S 522/05).
  • AG Leipzig, 11.01.2006 - 103 C 6207/05
    Auszug aus AG Leipzig, 27.04.2006 - 111 C 2450/05
    Zustell- und Abholkosten sind erstattungsfähig (vgl. Amtsgericht Leipzig, Az.: 103 C 6207/05; Landgericht Leipzig, Az.: 12 S 523/05).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Leipzig, 27.04.2006 - 111 C 2450/05
    Ohne konkreten Grund, z.B. Kenntnis von Sondertarifen, bestand bisher keine Verpflichtung, sich vor Abschluss des Mietvertrages bei dem ausgewählten Vermieter oder bei anderen Mietwagenunternehmen nach einem günstigeren Mietpreis zu erkundigen (vgl. BGH in NJW 1996, Seite 1958).
  • OLG München, 04.11.1976 - 1 U 2238/76
    Auszug aus AG Leipzig, 27.04.2006 - 111 C 2450/05
    Als Anerkenntnis in diesem Sinne ist es zu werten, wenn der Schuldner oder die für ihn handelnde Haftpflichtversicherung auf ein Aufforderungsschreiben zum Ausdruck bringt, dass Zahlungen geleistet werden, selbst wenn diese mit der Einschränkung vorgenommen oder angekündigt werden, dass damit keine Anerkennung einer Rechtspflicht verbunden sei (vgl. OLG München in Versicherungsrecht 78, Seite 1026; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, Rdnr. 13, Kapitel 38).
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