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   AG Leipzig, 31.08.2017 - 110 C 3395/17   

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https://dejure.org/2017,49919
AG Leipzig, 31.08.2017 - 110 C 3395/17 (https://dejure.org/2017,49919)
AG Leipzig, Entscheidung vom 31.08.2017 - 110 C 3395/17 (https://dejure.org/2017,49919)
AG Leipzig, Entscheidung vom 31. August 2017 - 110 C 3395/17 (https://dejure.org/2017,49919)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Leipzig verurteilt im Schadensersatzprozess die HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit Urteil vom 31.8.2017 - 110 C 3395/17 - im Ergebnis zwar richtig, aber in der Begründung fehlerhaft, zur Zahlung der von ihr vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Leipzig verurteilt im Schadensersatzprozess die HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit Urteil vom 31.8.2017 - 110 C 3395/17 - im Ergebnis zwar richtig, aber in der Begründung fehlerhaft, zur Zahlung der von ihr vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Leipzig, 31.08.2017 - 110 C 3395/17
    Die Höhe der vom Sachverständigenbüro erstellten Rechnung ist ein Indiz für die Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten, wenn der Geschädigte die Rechnung ausgleicht (BGH, NJW 2016, Seite 3092 ff. (3094)).

    Nicht die Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solche, sondern der allein vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegende getroffene Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand bildet ein Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne der §§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, NJW 2016, Seite 3092 ff. (3094)).

    Als Schätzgrundlage der Nebenkosten können die Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe herangezogen werden (BGH, NJW 2016, Seite 3092 ff. (3095)).

    Dies insbesondere deswegen nicht, weil das hiesige Urteil auch nicht von der Rechtsprechung des BGH (beispielsweise NJW 2016, Seite 3092 ff.) abweicht.

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Leipzig, 31.08.2017 - 110 C 3395/17
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet daher die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraumes nicht (BGH, NJW 2006, Seite 2472 ff. (2474)); BGH, NJW 2007, Seite 1450 ff. (1452)).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Leipzig, 31.08.2017 - 110 C 3395/17
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet daher die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraumes nicht (BGH, NJW 2006, Seite 2472 ff. (2474)); BGH, NJW 2007, Seite 1450 ff. (1452)).
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