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AG Lemgo, 09.01.2019 - 19 C 204/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Lemgo, 09.01.2019 - 19 C 204/18
- LG Detmold, 12.06.2019 - 3 S 9/19
- BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19
- BGH - VI ZR 286/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Detmold, 14.04.2010 - 10 S 150/09
Die Haftung des Halters endet, wenn das Kfz auf einem Privatgrundstück …
Auszug aus AG Lemgo, 09.01.2019 - 19 C 204/18
Der Betrieb eines Fahrzeugs dauert dagegen nicht mehr fort, wenn es aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt ist, indem es etwa auf einem Privatparkplatz abgestellt wird (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.04.2010, Az. 10 S 150/09 - juris).
- LG Detmold, 12.06.2019 - 3 S 9/19
Unfall - Anhänger - Haftung - Halter - Naturkräfte
Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 09.01.2019 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Lemgo, Az. 19 C 204/18, die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 3.306,12 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 1.823,32 seit dem 16.02.2018, aus EUR 1.450,00 seit dem 20.03.2018 und aus EUR 32, 80 seit dem 21.06.2018 zu zahlen;.unter Abänderung des am 09.01.2019 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Lemgo, Az. 19 C 204/18, die Beklagte zu verurteilen, an sie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von EUR 958, 19 zu Händen der Rechtsschutz Leistungs-GmbH zur Schadennummer zu zahlen.